Gunnar Duttge im Gespräch: Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Gesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat das "Triage-Gesetz" (§ 5c des Infektionsschutzgesetzes), das die Reihenfolge der Behandlung von Patient*innen bei medizinischen Engpässen in der Corona-Pandemie regeln sollte, für nichtig erklärt. Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, die diese Entscheidung herbeiführte, wurde maßgeblich von den Göttinger Juristen Prof. Dr. Gunnar Duttge und Prof. Dr. Frank Schorkopf der Juristischen Fakultät ausgearbeitet und begleitet.
Die Klagen wurden eingereicht, da das Gesetz in zentralen Punkten den ärztlichen Leitlinien widersprach und die ärztliche Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) sowie das Selbstverständnis intensivmedizinischer Prognoseentscheidungen vollständig vernachlässigte. Die Kläger*innen kritisierten zudem die entstehende Rechtsunsicherheit und belegten mittels Simulationen, dass die Gesamtsterblichkeit bei Beachtung des Gesetzes voraussichtlich höher gewesen wäre.
Als Folge der Nichtigkeitserklärung sind nun die 16 Landesparlamente aufgerufen, jeweils eine eigene gesetzliche Triage-Regelung für künftige Gesundheitskrisen ins Werk zu setzen. Die klagenden Ärzt*innen erhoffen sich dabei eine Regelung, die ihre Fachexpertise respektiert und ein „juristisches Bürokratieungeheuer“ vermeidet.
Zu weiteren Hintergründen der Verfassungsklage, den detaillierten juristische Argumente und den unmittelbaren Konsequenzen für die Landesparlamente spricht Prof. Dr. Gunnar Duttge im Gespräch mit der Campuspost, dem Blog der Universität Göttingen.
Das vollständige Interview finden Sie auf der Seite der Campuspost.
Wir gratulieren unseren Professoren zu diesem wichtigen Erfolg und sind stolz auf ihren Einsatz für die Patientenrechte und die ärztliche Berufsausübungsfreiheit.

Prof. Dr. Gunnar Duttge, Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht © Juristische Fakultät