Das Studium nach dem Studium
Weiterführende Studiengänge setzen immer ein abgeschlossenes Studium voraus.
Der gängigste weiterführende Studiengang ist der Master. Er vertieft die akademische Ausbildung. Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, im Normalfall ein Bachelor. Weitere Qualifikationsvoraussetzungen können erforderlich sein und werden in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.
Das Masterstudium, das an der Universität Göttingen in der Regel vier Semester dauert, führt zu einem forschungs- oder anwendungsorientierten zweiten Hochschulabschluss. Studienziel ist das Vertiefen, Spezialisieren oder Erweitern des im bisherigen Studium und gegebenenfalls in der Berufspraxis erworbenen Wissens und Könnens. Die Studienstruktur (Modularisierung, ECTS-Punkte usw.) ist mit der des Bachelors vergleichbar. An der Universität Göttingen werden im Masterstudiengang 120 ECTS erworben. Derzeit wird zwischen folgenden Masterstudiengängen unterschieden:
Neben dem Master gibt es noch den Doctorate of Philosophy bzw. Philosophiae doctor (Ph.D.), welcher den Abschluss forschungsorientierter Intensiv- bzw. Promotionsstudiengänge bildet; alternativ kann auch der Doktorgrad der jeweiligen Fakultät verliehen werden.
In der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs werden die Voraussetzungen genannt, insbesondere welcher Studienabschluss vorausgesetzt wird.