Wissenschaftliche Karriere mit Kind

Es gibt verschiedene Wege der wissenschaftlichen Qualifikation und dementsprechend unterschiedliche Rahmenbedingungen. Ob Sie einen Arbeitsvertrag oder ein Stipendium haben oder bspw. selbstfinanziert promovieren, hat unmittelbare Auswirkungen auf Familienregelungen und –leistungen. Im Folgenden finden Sie zunächst allgemeine Informationen und Angebote, danach Regelungen und Ausnahmen für Ihre spezifische Situation. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht den familienservice@zvw.uni-goettingen.de zu kontaktieren.

Allgemeine Hinweise für Nachwuchswissenschaftler*innen mit Kind(ern):

  • Familienleistungen und ggf. Sozialleistungen:
    Einen ersten Überblick der Leistungen, die Ihnen nach der Geburt des Kindes zustehen, bietet das Info-Tool des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMfFSFJ) sowie das Familienportal des BMfFSFJ
  • Kinderbetreuung
    Im Allgemeinen wird zwischen regulärer und flexibler Kinderbetreuung unterschieden. Unter regulärer Kinderbetreuung wird die Betreuung in einer Kindertagesstätte (Kita), in einem Hort oder bei einer Tagespflegeperson verstanden. Die Universität betreibt keine eigene Kindertagesstätte, hat dafür aber Belegungsrechte in Form von Belegplätzen in drei verschiedenen universitätsnahen Kitas eingekauft. Neben den Belegplätzen stehen Ihnen auch die Kitas des Studentenwerks und alle anderen Kitas im Stadtgebiet zur Verfügung, sofern Ihr Kind in Göttingen gemeldet ist. Im Bereich Tagespflege kooperiert die Universität seit mehr als 10 Jahren erfolgreich mit dem Verein Kindertagespflege Göttingen e.V., der Eltern einen Beratungs- und Vermittlungsservice für Tagespflegepersonen anbietet.
    Um den Mobilitätsanforderungen und den spezifischen Betreuungsbedarfen in der Wissenschaft gerecht zu werden, bietet die Universität flankierend zur Regelbetreuung vielfältige, flexible Kinderbetreuungsangebote - wie beispielsweise die Kinderbetreuung in Notfällen und Randzeiten oder Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten bei Dienstreisen und Qualifizierungsmaßnahmen, an.
  • Familienfreundliche Infrastruktur
    Einen Überblick über Wickelmöglichkeiten, mobile Spielekisten, Eltern-Kind-Zimmer und Spielplätze auf dem Campus erhalten Sie über den digitalen Lageplan zur Barrierefreiheit, den Sie auch als App auf Ihrem Smartphone installieren können.


Im Folgenden finden Sie die Besonderheiten Ihrer spezifischen Statusgruppe

Promovierende und Postdocs mit Beschäftigungsvertrag an der Universität
Als Wissenschaftler*in mit Arbeitsvertrag gelten für Sie alle Regelungen, die das BMfFSFJ in seinem Familienportal ausweist, sofern Sie nicht internationale*r Wissenschaftler*in mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16 oder §18 sind. Mehr…

Promovierende und Postdocs mit Stipendium
Die Förderung über ein Stipendium stellt kein "Erwerbseinkommen" dar, d.h. finanzielle Regelungen zu Mutterschafts- und Elterngeld greifen nur bedingt. In der Regel läuft das Stipendium weiter. Es gibt Stipendien, die nach der Geburt einen Familienzuschlag auszahlen. Mehr…

Regelungen für internationale Promovierende
Als internationale Wissenschaftler*in gelten für Sie die gleichen Regelungen wie für alle anderen an der Universität. Die Regelungen, die Sie und Ihre Familie außerhalb der Universität betreffen, müssen jedoch differenzierter betrachtet werden. Mehr…

Promovierende, die sich selbst finanzieren
Uns ist bewusst, dass Sie (je nach Finanzierung) eine sehr heterogene Gruppe sind und verschiedene Konstellationen im Einzelfall angeschaut werden müssten. An dieser Stelle können wir Ihnen grundsätzliche Regelungen und Fragen, die Sie für sich klären sollten, aufzeigen. Mehr…