Zugangsanträge für Sommer- und Wintersemester

Der Zugangsantrag für das Sommeresemester muss schriftlich bis zum 15.03. im Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät eingereicht werden, für das Wintersemester endet die Frist am 15.09.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (§ 4 Zugangsordnung):

a) Studiennachweise und Zeugnisse in beglaubigter Ablichtung zum Nachweis der Erfüllung der Vor­aussetzungen nach § 3,

b) eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg die Antragstellerin oder der Antragsteller sich be­reits einer Doktorprüfung unterzogen oder zu einer solchen gemeldet hat (zu finden auf dem Zulassungsantrag),

c) ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der über Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und wissenschaftlichen Bildungsgang der Antragstellerin oder des Antragstellers Auskunft gibt,

d) ein Exposé (ca. 10 Seiten) mit Angaben über Thema, Forschungsproblem, Forschungsziel und das methodische Vorgehen sowie einen Arbeitsplan,

e) eine positive Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers zu dem vorgelegten Exposé sowie die Erklärung, dass sie oder er die Dissertation der Bewerberin oder des Bewerbers betreut.

f) ein Nachweis deutscher oder englischer Sprachkenntnisse