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5 Einschreibung

Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkungen -
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung

  • Übersicht
  • Dateneingabe
  • Anmeldenummer
  • Einsenden der Unterlagen
  • Die Unterlagen im einzelnen (Checkliste)
  • Studienausweis
  • Fächerkombination und Zulassung zur Prüfung



Übersicht - Dateneingabe - Anmeldenummer - Versand der Unterlagen -

Übersicht
Bei allen im >Kap. 4 mit E gekennzeichneten zulassungsfreien Fächern können Sie sich ohne vorherige Bewerbung immatrikulieren. Alle Interessenten werden aufgenommen. Die Einschreibung muss stets für einen kompletten Studiengang erfolgen.
Die Immatrikulation verläuft in zwei Schritten; Sie müssen

  • Ihre Daten über Internet eingeben
  • die erforderlichen Unterlagen einsenden.
  • Eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich!
    Gehen Sie wie folgt vor:

    Dateneingabe
    Beginnen Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten; sie ist auf zwei Wegen möglich:
    Falls Sie über einen Internet-Zugang verfügen, rufen Sie das Formular zur Dateneingabe unter http://studentensekretariat.uni-goettingen.de auf. Geben Sie Ihre Daten in den Rechner ein.
    Falls Sie keinen Internet-Zugang haben, stehen Ihnen Rechner an verschiedenen Standorten innerhalb der Universität zur Dateneingabe zur Verfügung. Bringen Sie bitte Papier und Schreibzeug mit, da keine Drucker angeschlossen sind.
    Rechner-Standorte sowie Öffnungszeiten finden Sie hier.
    Fristen:
    zum WS: 1. August bis 30. September d.J.
    zum SS: 1. Februar bis 31. März d.J.

    Anmeldenummer
    Nach der Dateneingabe erhalten Sie eine Anmeldenummer, die Sie sich notieren müssen.
    Im Anschluss an die Dateneingabe können Sie den Text für das Anschreiben laden, mit dem Sie Ihre Einschreibunterlagen an die Universität einsenden (s.u.); Sie können sich diesen Text ausdrucken oder notieren (wichtig: Ihre Anmeldenummer!).

    Einsenden der Unterlagen
    Schicken Sie Ihre Einschreibunterlagen an das Studentensekretariat der Universität Göttingen, Postfach 3744, 37027 Göttingen:
    zum WS: in der Zeit vom 1. August bis 30. September d.J.
    zum SS: in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März d.J.
    Das Anschreiben muss folgende Angaben enthalten:
    Ihre Anmeldenummer (s.o.), Ihren Namen, das angestrebte Studienfach / die Studienfächer, das / die Fachsemester, in dem Sie Ihr Studium beginnen oder fortsetzen wollen.

    Die Unterlagen im Einzelnen (Checkliste):
  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) in amtlich beglaubigter Kopie (Beglaubigungen)
  • Krankenkassenbescheinigung (Muster) über eine studentische Krankenversicherung oder, soweit Sie privat versichert sind, eine Dauerbescheinigung über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. Diese erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenversicherern (AOK, DAK, TKK, BEK etc.)
  • Nachweis über die eingezahlten Semesterbeträge (Muster)
  • bei Studienfachwechsel: eine Bescheinigung (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie) über die Anrechnung bisheriger Studienleistungen für das neue Studienfach, falls Sie sich in ein zweites oder höheres Fachsemester immatrikulieren wollen; zuständig ist das Prüfungsamt des neuen Studienfaches
  • bei Ortswechsel: Semester-/Studienbescheinigung (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie) des zuletzt studierten Semesters mit Angabe des Studienfaches und der Fachsemester, wenn Sie dieses Fach weiterstudieren wollen
  • Ggf. Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten Hochschule zum Ende des jeweils laufenden Semesters (SS:30. Sept./WS:31. März) in amtlich beglaubigter Kopie (Beglaubigungen)
  • bei Doktoranden: Nachweis des Studienabschusses in amtlich beglaubigter Kopie (Staatsexamen, Diplom, M.A. etc.) sowie eine Bescheinigung der zuständigen Fakultät über die Notwendigkeit der Einschreibung zum Zwecke der Promotion (s. Besondere Zulassungsbestimmungen)
  • Ggf. nennt Ihnen der Zulassungsbescheid weitere einzureichende Unterlagen.

  • Von Anmeldern aus anderen EU-Staaten außerdem:
  • amtlich beglaubigte Übersetzung der
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache – DSH-Prüfung – im Original. Informationen - auch zum TestDaF - erhalten Sie im Lektorat Deutsch als Fremdsprache, Burgstr. 51, 37073 Göttingen, ( 0551/39 4387, daf@zvw.uni-goettingen.de.
    www.uni-goettingen.de/studium/lektorat.daf
  • Ohne die vorstehenden Unterlagen kann Ihre Immatrikulation nicht vorgenommen werden!

    Studienausweis
    Das Studentensekretariat überprüft Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit.
    Ihren Studienausweis erhalten Sie per Post.
    Ein Studienbuch (Sammelhefter für Ihre Studienunterlagen) können Sie sich bei Bedarf im Studentensekretariat, Burgstr. 51 (am Wilhelmsplatz), abholen.

    Fächerkombination und Zulassung zur Prüfung
    Die Immatrikulation ermöglicht Ihnen das Studium des/der betreffenden Faches/Fächer; jedoch können Sie daraus nicht die Zulassung zur Prüfung ableiten: Voraussetzungen und mögliche Fächerkombinationen regelt allein die jeweilige Prüfungsordnung (erhältlich bei den Prüfungsämtern).
    Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Immatrikulation bei der Zentralen Studienberatung oder bei den zuständigen Fakultäten (Philosophische bzw. Sozialwissenschaftliche Fakultät bei Kombinationen im Magisterstudiengang).