Zweitstudium
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses (zum Sommersemester: 15.Januar/zum Wintersemester: 15. Juli) ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen, Promotion) besitzen, sind Sie Zweitstudienbewerber bzw. Zweitstudienbewerberin; das Studium muss an einer deutschen Hochschule - Universität oder Fachhochschule - abgeschlossen worden sein.
Antrag
Für Ihr zweites Studium müssen Sie wie üblich vorgehen: Einschreibung in zulassungsfreie, Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer bzw. Studiengänge (s. hier). Es wird dabei empfohlen, die Bewerbung möglichst 4 Wochen vor den genannten Fristen einzureichen; ihr ist dabei eine beglaubigte Fotokopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums sowie eine ausführliche Begründung beizulegen; es gelten besondere Auswahlkriterien.