13/07/2010: Auch FDP will nun stärkere Regulierung der Leiharbeit – aber ohne Mindestlohn
Die FDP überrascht mit einem eigenen Vorstoß zur Regulierung der Zeitarbeit. Nach Angaben der Berliner Zeitung sei sie bereit, Leiharbeiter bei der Bezahlung mit Stammbeschäftigten gleichzustellen. Die gleiche Bezahlung solle allerdings erst nach einer „noch festzulegenden Einarbeitungszeit“ gelten, habe der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb erklärt. Über die Länge dieser Übergangsfrist machte er keine Angaben. Eine von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angestrebte Mindestlohnregelung für die Branche, die auch von Teilen der Wirtschaft gefordert wird (siehe 04.06.2010), lehne die FDP aber weiterhin ab, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung dazu.
Die gleiche Entlohnung von Leiharbeitern und Stammbelegschaften ist eigentlich bereits gesetzlich vorgesehen. Eine 2003 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Zuge der Hartz-Reformen vorgenommene Lockerung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hatte das „Equal Pay“-Prinzip aber dadurch ausgehebelt, dass eine Tariföffnungsklausel in das Gesetz aufgenommen wurde. Danach müssen Zeitarbeitsfirmen das Prinzip der gleichen Entlohnung nur dann beachten, wenn für sie kein eigenständiger Tarifvertrag gilt. Zeitarbeitsentgelttarifverträge sind in der Branche allerdings weit verbreitet. Die vertraglich vereinbarten Tariflöhne liegen hier aber meist deutlich unter jenen, wie sie für Stammbelegschaften gelten.
Quellen: Berliner Zeitung vom 13.07.2010
FAZ.net vom 13.07.2010