07/07/2011: Kein Mindestlohn für Callcenter-Beschäftigte
Ein von der Gewerkschaft DBB Tarifunion gestellter Antrag auf Einführung eines Mindestlohnes in der Callcenter-Branche (siehe 28.06.2011) sei nach einer Meldung des Handelsblatt Financial Informer gescheitert. Der beim Bundesarbeitsministerium zuständige Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte habe den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die vom Mindestarbeitsbedingungengesetz verlangten „sozialen Verwerfungen“ sich in der Branche nicht feststellen ließen. Der Ausschuss habe angeregt, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften stattdessen auf Tarifverträge verständigen sollten.
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) eröffnet zumindest theoretisch die Möglichkeit, Mindestlöhne auch dort gesetzlich festzulegen, wo aufgrund zu geringer Tarifbindung ein Schutz der Beschäftigten durch die Tarifpartner nicht gewährleistet ist. Die Einführung eines Branchenmindestlohns nach diesem Gesetz setzt allerdings voraus, dass zunächst ein Hauptausschuss prüft, ob in der betreffenden Branche soziale Verwerfungen vorliegen und daher Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden müssen. Sollte die Kommission dies bejahen, wird ein Fachausschuss eingesetzt, der die Höhe eines Mindestentgelts für die Branche festlegt (siehe 28.04.2009).
Quelle: Handelsblatt Financial Informer vom 07.07.2011