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Press release: Antrittsvorlesung: Gesetzliche Regelungen für die Privatinsolvenz

Nr. 107/2008 - 21.05.2008

Prof. Dr. Martin Ahrens lehrt und forscht an der Göttinger Juristischen Fakultät

(pug) „Privatinsolvenzrecht – Umrisse eines Systems“ lautet der Titel der Antrittsvorlesung, die Prof. Dr. Martin Ahrens am Freitag, 23. Mai 2008, an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen hält. Der Wissenschaftler lehrt und forscht seit dem Wintersemester 2006/2007 als Professor für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Zivilprozessrecht an der Georgia Augusta und ist Mitglied des Instituts für Privat- und Prozessrecht. Seine Vortragsveranstaltung findet in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 12.15 Uhr.

Wie Prof. Ahrens erläutert, wurden mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren wichtige gesetzliche Regelungen für die Insolvenz von Privatpersonen geschaffen. Das Privatinsolvenzrecht zielt dabei auf die Neuordnung der wirtschaftlichen Lebensverhältnisse des Schuldners sowie dessen Aussicht auf eine Restschuldbefreiung. In seinem Vortrag wird der Rechtswissenschaftler auch darauf eingehen, welche Konsequenzen daraus für die Insolvenzpraxis resultieren. Dabei geht es unter anderem um die Abgrenzung der Vermögenssphären der Gläubigergruppen und die Zulässigkeit eines zweiten Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens.

Martin Ahrens studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Hannover und wurde mit einer Arbeit zum Leistungsstörungsrecht an der Universität Hannover promoviert. Anschließend war er als Wissenschaftlicher Assistent tätig und übernahm Lehrstuhlvertretungen an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg und der Universität Halle (Saale). An der Universität Tübingen habilitierte er sich mit einer Arbeit zur deutschen Prozessrechtsgeschichte und erhielt die Lehrbefugnis in den Fächern Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Arbeitsrecht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Weitere Lehrstuhlvertretungen führten den Rechtswissenschaftler nach Köln und nach Göttingen, ehe er dann den Ruf an die Georgia Augusta annahm.

In der Forschung befasst sich Prof. Ahrens mit Grundfragen und dogmatischen Gestaltungen des Bürgerlichen Rechts, des Zivilverfahrensrechts und des Insolvenzrechts. Darüber hinaus setzt er sich für Ausbildung und Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ein.

Kontaktadresse:
Prof. Dr. Martin Ahrens
Universität Göttingen, Juristische Fakultät
Institut für Privat- und Prozessrecht
Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-10332, Fax (0551) 39-10355
e-mail: mahrens@jura.uni-goettingen.de
Internet: www.jura.uni-goettingen.de