Institut für Privat- und Prozessrecht

Stellvertretende geschäftsführende Direktorin

Prof. Dr. Barbara Veit

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Professoren Coester-Waltjen und Lipp in den Deutschen Ethikrat berufen

Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M., und Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp vom Institut für Privat- und Prozessrecht der Juristischen Fakultät wurden am 11. April 2016 vom Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, in Anerkennung ihrer Fachkompetenz und ihres Engagements für vier Jahre zu Mitgliedern des Deutschen Ethikrates berufen.

Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in herausragender Weise repräsentieren. Als unabhängiges Gremium erarbeitet der Ethikrat Stellungnahmen und Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln und berät den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung in ethischen und rechtlichen Fragen vor allem in den Lebenswissenschaften.

Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M., war bis zu ihrer Emeritierung im Jahre 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Prozessrecht und Direktorin des Lichtenberg-Kollegs der Universität Göttingen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung, leitet gemeinsam mit Prof. Dr. Joachim Münch das Göttinger Institut für Notarrecht und ist Gründungsdirektor und geschäftsführender Direktor des Zentrums für Medizinrecht.

Die beiden Göttinger Juristen haben sich diesen Fragen in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit mit je unterschiedlichen Akzenten intensiv gewidmet und arbeiten dabei seit langem u.a. im Rahmen des renommierten Göttinger Workshops zum Familienrecht zusammen. Für sie ist die Arbeit im Deutschen Ethikrat auch deshalb bedeutsam, weil sich dieses Gremium als wichtiges Bindeglied zwischen Politik, Öffentlichkeit und Wissenschaft erwiesen hat. Ihre Berufung unterstreicht die Stellung Göttingens als führender Standort des Familienrechts und des Medizinrechts.


Geschäftsführender Direktor:

Prof. Dr. Joachim Münch

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