MINDESTLÖHNE:
08/02/2013:
Mindestlohn würde laut IW Einkommensarmut nur wenig zurückdrängen
Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat eine weitere Studie zu den Wirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns erstellt. Darin kommen die Autoren zu dem Schluss, dass sich zwar viele Beschäftigte über eine Gehaltsanhebung freuen könnten, die Einkommensarmut unter Geringverdienern damit aber nur in geringem Maße zurückgedrängt werde.
Einer Pressemitteilung des IW zufolge würde die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde rund 19 Prozent der Beschäftigten in Deutschland oder etwa 6,1 Millionen Arbeitnehmer/innen betreffen. Im internationalen Vergleich sei dies ein besonders hoher Wert. Als ein Anti-Armutsinstrument, wie von der Politik immer wieder gefordert, eigne sich der Mindestlohn aber kaum. Im Jahr 2011 seien nämlich "nur 18 Prozent" jener Personen einkommensarm gewesen, die einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro hätten. Dies liege überwiegend daran, dass viele Geringverdienende mit Partnern zusammenlebten, die ein höheres Einkommen bezögen. Ein Mindestlohn würde also überwiegend „Personen helfen, die gar nicht bedürftig sind“, während auf der anderen Seite „deutliche Jobverluste“ zu befürchten seien.
Das IW hat in den letzten Jahren wiederholt positive Gutachten zum Niedriglohnsektor in Deutschland erstellt, die wegen ihrer optimistischen Darstellung der Sachverhalte nicht unwidersprochen geblieben sind (siehe 31.08.2011und 22.02.2012).
Quelle: IW-Pressemitteilung vom 06.02.2013
Weiterlesen:
Heumer, M./ Lesch, H./ Schröder, C. (2013): Mindestlohn, Einkommensverteilung und Armutsrisiko. IW-Trends, 40. Jg., Nr. 1.