Deutscher Studienpreis der Körber-Stiftung 2020: Zweiter Preis für Frau Dr. Marie von Falkenhausen

p>„Menschenrechtsschutz in internationalen Lieferketten: Haften deutsche Unternehmen für die Zustände bei ihren Zulieferern?“ – Dr. Marie von Falkenhausen erhält den Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung 2020 für ihre Dissertation.


Dr. Marie von Falkenhausen hat für ihre Dissertation einen zweiten Preis in der Sektion Geistes- und Kulturwissenschaften der Körber-Stiftung für das Jahr 2020 erhalten. Die Stiftung prämiert jährlich gesellschaftlich besonders bedeutsame Arbeiten. Die Juristische Fakultät gratuliert herzlich zu dieser ehrenvollen Auszeichnung!

Wer bei einem Textildiscounter einkauft, wird häufig schräg angeschaut. Inzwischen ist bekannt, dass den wirklichen Preis billiger Textilien meist die Arbeiter in deren Lieferkette zahlen. Tatsächlich beeinträchtigen die Lieferketten fast aller Industrien die Menschenrechte. Die Dissertation untersucht, ob deutsche Unternehmen den Opfern von Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten auf Schadensersatz haften. Sie gibt damit Impulse für die aktuelle politische Diskussion, ob und in welcher Form eine gesetzliche Neuregelung solcher Ansprüche notwendig ist – und kommt zu überraschenden Ergebnissen: Das geltende Deliktsrecht ist dem Menschenrechtsschutz eher abträglich. Es setzt Anreize, sich so wenig wie möglich in die Zustände bei den eigenen Zulieferern zu involvieren. Außerdem schützt es die Menschenrechte höchstens ausschnittsweise. Schließlich benötigt eine effektive Neuregelung der Haftung auch eine Neudefinition dessen, was Menschenrechte für Unternehmen bedeuten sollen.

Dr. Marie von Falkenhausen, LL.M. (Berkeley), promovierte an der Georg-August-Universität Göttingen am Institut für Völkerrecht und Europarecht bei Prof. Peter-Tobias Stoll. Sie hat zuvor in Göttingen, Münster, Paris, Budapest und Berkeley Jura studiert. Seit 2019 ist sie Referendarin beim Kammergericht Berlin.

Deutscher Studienpreis der Körber-Stiftung 2020

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