Lehrveranstaltungen Sommersemester 2020


  • Vorlesung: Examenskurs Zivilrecht (ZR VII) - Sachenrecht und Sicherungsgeschäfte, Prof. Dr. Inge Hanewinkel (2 SWS)
    Die Veranstaltung ist Teil des Göttinger Examenskurses. Anhand von repräsentativen Falldiskussionen werden die zentralen Institute des Mobiliar- und Immobiliarsachenrechts repetiert und in ihren Verbindungen zu anderen Rechtsgebieten betrachtet. Zu jedem Fall erhalten die Teilnehmenden eine ausformulierte schriftliche Musterlösung mit Vertiefungshinweisen zum Selbststudium. Besonderer Wert wird während der gesamten Veranstaltung auf die Einübung der juristischen Falllösungsmethode, die Qualität der rechtlichen Argumentation sowie die sachgerechte Bearbeitung eines Gutachtens gelegt.

    Ergebnisse der Evaluation

  • Seminar: Flucht, Heimatverlust, Neuanfang - Juristinnen und Juristen im Exil, Prof. Dr. Inge Hanewinkel (3 SWS)
    In der Zeit des Nationalsozialismus sind etwa 500.000 Menschen aus dem deutschsprachigen Raum ins Exil gegangen, unter ihnen etwa 3.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Unter diesen standen besonders Juristinnen und Juristen im Fokus nationalsozialistischer Repression. Einige blieben, andere ergriffen die Flucht. Gingen ins Exil. Fanden dort vorübergehend Zuflucht oder bauten sich dauerhaft ein neues Leben auf. Lebten dort gut integriert oder weitgehend isoliert. Die Erfahrungen mit Flucht und Exil waren vielgestaltig und hingen von diversen Faktoren ab.
    Nach "Juristen im Exil" im Sommersemester 2013 widmen wir uns dem Thema nun ein zweites Mal. Unser Seminar handelt von den Juristinnen und Juristen, die vor der nationalsozialistischen Herrschaft flohen und ins Exil gingen. Es widmet sich den Flucht- und Lebensgeschichten von Juristinnen und Juristen. Es nimmt die vielfältigen - positiven wie negativen - Aspekte in den Blick. Untersucht werden die beruflichen und wissenschaftlichen Werdegänge, aber auch persönliche Erfolge und Schicksale. Es werden dabei Juristinnen und Juristen verschiedener Rechtsbereiche und Berufsgruppen in den Blick genommen.

  • Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte I: Rechtsgeschichte der Antike, Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
    Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Recht der Römischen Antike von den frühesten Anfängen bis zum Gesetzgebungswerk Justinians im 6. Jahrhundert. Sie ist nach Sachthemen gegliedert, denen je eine Stunde gewidmet ist: Wie sah die römische familia aus, welche rechtlichen Fragen waren für sie von Bedeutung? Welche Rolle spielten die Sklaven, welchem Recht unterstanden sie? Was kann man sich unter römischem "Wirtschaftsrecht" vorstellen? Wie stand es mit Kriminalität und Strafrecht? Gab es eine römische "Verfassung"? Wer waren die Akteure des römischen Rechts? Diese und weitere Fragen werden anhand ausgewählter Rechtsfälle besprochen. Rekonstruiert wird das Bild einer Gesellschaft, die wie keine andere auf die organisatorische und symbolische Kraft von Recht setzte. In der Auseinandersetzung mit der historischen Rechtsordnung Roms werden wir uns folgenden Fragen zuwenden: In welchen Punkten stehen wir in der römischen Rechtstradition? Wie hat das römische Recht unsere Vorstellungen von Recht geprägt? Wo und warum gibt es Abweichungen?

  • Kurs: Rechtseinführung für Erasmus-Studierende, Dr. Nikolaus Linder (2 SWS)
    Thema der Lehrveranstaltung sind Besonderheiten von Recht und Rechtsstudium in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern: Traditionen, Konzepte, Begrifflichkeiten und Institutionen des deutschen Rechts in transnationaler Perspektive. Ziel ist es, Besonderheiten des hiesigen Rechts zu verstehen, das Verständnis von Recht als transnationales Phänomen zu fördern und sich der Bedeutung von dessen kultureller Dimension zu vergewissern. Die Veranstaltung wendet sich an Rechtsstudierende aus dem Ausland, die im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft studieren.

  • Rechtshistorische Themenveranstaltung: Hexen. Hexenglaube - Hexenwahn - Hexenprozesse, Dr. Kent Lerch (2 SWS)
    Der Glauben an Hexerei und Zauberei war im Europa des Mittelalters zwar weit verbreitet, wurde von der Kirche aber lange als Aberglaube abgelehnt. Erst in der frühen Neuzeit setzte die große Hexenjagd ein, in der Tausende wegen Hexerei angeklagt, verurteilt und schließlich hingerichtet wurden. Mehr als 300 Jahre lang war Hexerei nun ein anerkannter Straftatbestand, obwohl es umstritten war, ob es überhaupt Hexen gebe und wer als Hexe zu betrachten sei. 1782 erst wurde die letzte Hexe hingerichtet; der Göttinger Historiker August Ludwig Schlözer prägte dafür den Begriff "Justizmord". Die Hexenjagd war damit zuende, doch bis heute ist umstritten, wie der Hexenglaube zum Hexenwahn werden und zu massenhaften Hexenprozessen führen konnte.
    Dass es Hexenprozesse gegeben hat, in großer Zahl und mit schrecklichen Folgen: das ist allgemeines Wissen. Alles weitere aber entstammt oft dem Reich der Mythen und Legenden; mehr Unsinn hat hier literarischen Niederschlag gefunden als auf jedem anderem Gebiet der Geschichte. Was wir über Hexenverfolgungen wissen - und was wir nicht wissen - soll daher in einem kurzen Überblick geschildert werden, um auf dieser Grundlage und anhand der neueren Forschung im Kolloquium ein differenziertes Bild der sozialen, mentalen und juristischen Dimensionen der Hexenverfolgungen zu erarbeiten.

  • Kolloquium: Common Law vs. kontinentales Recht: Der Wettbewerb der Systeme, Dr. Kent Lerch (2 SWS)
    Die große Zeit der deutschen Rechtswissenschaft liegt nun mehr als hundert Jahre zurück. Die Pandektistik des 19. Jahrhunderts beherrschte das Privatrecht ihrer Zeit, geleitet von dem Konzept einer Jurisprudenz als Ordnungswissenschaft, deren Grundaufgabe es ist, das positive Recht durch Begriffs- und Systembildung in eine möglichst widerspruchsfreie und geschlossene Ordnung zu bringen. Allen anderen Rechtsordnungen an Abstraktion und Systematik weit überlegen und weltweit der Gesetzgebung zum Vorbild gereichend, wähnte man mit dem deutschen Privatrecht den "Höchstgrad methodisch-logischer Rationalität erreicht"; ganz im Gegensatz dazu konstatierte man für das englische Recht, dass "der Grad der Rationalität des Rechts ein wesentlich geringerer und die Art derselben eine andere ist als im kontinentalen europäischen Recht" (Max Weber).
    Der Siegeszug der deutschen Rechtswissenschaft ist allerdings im weiteren ausgeblieben; stattdessen scheint die Rezeption des anglo-amerikanischen Rechts in Europa ein irreversibler Prozess zu sein und dem Jurastudium an amerikanischen Universitäten ein ähnlicher Prestigegewinn gleichzukommen wie einst dem Studium des ius commune in Bologna. Law and Economics versichern uns, dass das Common Law die effizienteste aller Rechtsordnungen darstelle, doch die deutsche Rechtswissenschaft hält unbeirrt an dem Glauben an die Überlegenheit kodifizierten Rechts fest. Das Kolloquium wird sich damit befassen, ob dieser Glaube noch seine Berechtigung hat.

  • Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses II im Bürgerlichen Recht (Gruppe 9), Ass. jur. Alexander Schwarzlose (2 SWS)

  • Begleitkolleg zur Ergänzung des Grundkurses II im Bürgerlichen Recht (Gruppe 10), Ass. jur. Alexander Schwarzlose (2 SWS)