Forschende in Qualifizierung mit Care-Verantwortung

Zielgruppe:
Personen, die an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät forschen und dabei selbst auf ein Qualifizierungsziel hinarbeiten UND Sorge/Care- Verantwortung haben. Diese kann sich auf ein im Haushalt lebendes Kind bis 12 Jahre oder eine Sorge/Pflegebedürftige Person beziehen. Nachweise in Form von Geburtsurkunde, Meldenachweis o.ä. sind dem Antrag beizufügen.

Antragsteller*innen können zwischen zwei Förderlinien wählen:

  • SHK/WHK wird am Institut für max. 15 Stunden/Monat eingestellt und steht der antragstellenden Person uneingeschränkt für alle Tätigkeiten innerhalb des rechtlichen Rahmens in Forschung und Lehre zur Verfügung.
  • Das Institut trägt die Hälfte der Kosten. Dem Antrag ist eine Absichts-Erklärung der Institutsdirektion zur hälftigen Kostenübernahme beizufügen.
  • Insofern der beantragte Stundenumfang den Regelumfang von 15 Stunden/ Monat übersteigt, ist dies gesondert zu begründen.
  • Anträge für das Folgesemester sind jeweils bis zum 15. Februar für das Sommersemester oder dem 15. Juli. für das Wintersemester zu stellen.

Es besteht kein Rechtsanspruch.

  • Eine Beantragung ist ganzjährig möglich.
  • Eine Förderung erfolgt im Rahmen des Leitfadens zur Kinderbetreuung des FamilienService der Universität Göttingen.
  • Insbesondere im Rahmen der Maßnahmen „Kinderbetreuung in Notfällen und Randzeiten“ sowie „Kinderbetreuung während Dienstreisen und Qualifizierungsmaßnahmen“ können Aufstockungen durch das Gleichstellungsbudget der Fakultät beantragt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch.


Disclaimer: Falls Sie für Ihre individuelle Lage keine Fördermöglichkeit finden konnten, kontaktieren Sie bitte die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät. Die Programme können nur die Mehrheit der Förderbedürfnisse abdecken und weitere Fördermöglichkeiten sind möglich.