Geschichte der Bibliothek


Als Franz Wieacker im Jahr 1958 das Institut für Rechtsgeschichte für Römisches und Gemeines Recht gründete, entstand in den Räumen des Michaelishauses eine Bibliothek, die beständig anwuchs. Den ältesten Bestand bilden Werke des Gemeinen Rechts, die sich seit der Gründung der Universität angesammelt hatten, darunter durchschossene Handexemplare von Gustav Hugo, dem Vorgründer der Historischen Rechtsschule. Der Buchbestand wurde durch den Erwerb der Bibliothek von Andreas Bertalan Schwarz ergänzt. Das Gros bilden Werke zum klassischen römischen Recht, dem Gemeinen Recht und zur Neueren Privatrechtsgeschichte. Daneben existieren Bestände zur Papyrologie, zur allgemeinen Geschichte, zur Philosophie und zum geltenden Recht.

Im September 2005 machte die Räumung des Michaelishauses zwecks Verkaufs durch die Universität einen Umzug des Instituts für Römisches und Gemeines Recht mitsamt seiner Bibliothek notwendig. Die Bibliothek wurde mit dem Buchbestand der Abteilung für Deutsche Rechtsgeschichte im ersten Stock des Auditoriums zusammengeführt. Die Folge ist ein umfangreiches Angebot an rechtshistorischerLiteratur an einem Standort, das allen Interessierten zur Verfügung steht.