WICHTIGE HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG

Jedes Mitglied der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (Studierende, Lehrende, Verwaltungsangstellte) kann Vorschläge für die Verwendung von Studienqualitätsmitteln einreichen. Wenn Sie eine konkrete Idee haben, wie das Studium und die Lehre an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät durch Studienqualitätsmittel verbessert werden können, füllen Sie bitte das Formular aus.


WELCHE ANTRÄGE SIND ZENTRAL? WELCHE DEZENTRAL?

Dezentral sind alle Maßnahmen, die auf Fakultätsebene durchgeführt werden (z.B. Tutorien, Lehraufträge). Wenn Sie also einen Verwendungsvorschlag für ein Fach / eine Einrichtung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät haben, handelt es sich um einen dezentralen Antrag, den Sie während der Antragsfrisen über das Antragsportal einreichen können. Dieser Antrag wird dann in der Studienkommission behandelt und nach Stellungnahme des Fakultätsrates an das Präsidium zur endgültigen Beschlussfassung weitergeben.

Zentral sind alle Maßnahmen, die sich auf die Universitätseben beziehen – also die ganze Universität und nicht nur eine einzelne Fakultät betreffen. Über die Vorschläge für zentrale Maßnahmen entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission (SQK) nach Stellungnahme des Senats.

Bei weiteren Fragen für die Verwendung von zentralen Studienqualitätsmitteln wenden Sie sich bitte an Anne Beckel von der Abteilung Finanzen und Controlling.


WAS MUSS ICH BEI DER ANTRAGSTELLUNG BEACHTEN?

Bei der Antragstellung ist wichtig, dass die folgenden Regeln, Richtlinien und Hinweise beachten.