Ausländerbehörde der Stadt Göttingen
Studierende aus Ländern der EU, der EFTA und den USA benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland kein Visum; es reicht der Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt. ERASMUS-Studierende erhalten einen entsprechenden Nachweis von dem Programmbeauftragten in der jeweiligen Fakultät oder bei ERASMUS im Bereich "Studium International".
Angehörige anderer Staaten, die ihr Studium in Göttingen aufnehmen wollen, benötigen ein Visum, das in der Regel im Heimatland in der deutschen Botschaft beantragt werden muß.
Ein Studenten-Visum kann nur mit der Vorlage einer Zulassung beantragt werden. Der Bereich "Studium International", Wilhelmsplatz 4, 37073 Göttingen, prüft die Zulassungsvoraussetzungen der ausländischen Studienbewerber und Bewerberinnen und vergibt die Zulassung.
Orientierungshilfen: Tel. +49 (0)551 / 39-4455 /39-4457 /39-12486 oder im Internet unter Team Studium International.
ERASMUS-Studierende werden direkt im Bereich "Studium International" eingeschrieben.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird meistens innerhalb der nächsten drei Monate erteilt und kann von den Studierenden in der Ausländerstelle des Ordnungsamtes abgeholt werden.
Für allgemeine Angelegenheiten ist die Ausländerstelle des Ordnungsamtes der Stadt Göttingen, zuständig.