In publica commoda

Gästeausweis

Ein Gästeausweis wird auf Antrag von berechtigten Mitarbeiter*innen von Universitätseinrichtungen für Personen ausgestellt, die weder Mitarbeiter*innen noch Studierende an der Universität Göttingen sind, aber aufgrund ihrer Tätigkeit mit einem Ausweis ausgestattet werden sollen.
Dazu gehören u. a. Gastwissenschaftler*innen, Doktorand*innen, Stipendiaten oder freie Mitarbeiter*innen, denen zeitlich befristet eine Karte zur Nutzung bestimmter Dienste an der Universität Göttingen gewährt wird, z. B. der Zutritt zu einem Universitätsgebäude bzw. die bargeldlose Zahlung in den Mensen.

Die Services der SUB Göttingen können nach der Einrichtung eines Bibliothekskontos mit diesem Ausweis ebenfalls genutzt werden. Bitte füllen Sie hierzu das Anmeldeformular der SUB Göttingen aus.

Zur Nutzung der IT-Infrastruktur der Universität (WLAN, Druckservices, Rechner) kann über Ihre Fakultät eine kostenlose Benutzerkennung bei der GWDG beantragt werden. Auskunft hierzu erteilen nicht die Mitarbeiter*innen der Kartenstelle, sondern die IT-Beauftragten Ihrer Einrichtung.

Um über VPN und Shibboleth auf elektronische Medien zugreifen zu können, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die GWDG, damit Ihr Account dort mit Ihrer Gästekarte verknüpft wird. Dafür schicken Sie am besten von Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse eine Nachricht an support@gwdg.de unter Angabe Ihrer Gästekartennummer (0007008xxxxx).

Die Kosten in Höhe von derzeit 15 € pro Gästeausweis werden der beantragenden Einrichtung in Rechnung gestellt.

Die Karte muss über das Mitarbeiterportal von einer berechtigten Person (aus der jeweiligen Einrichtung) im Workflowcenter Lucom beantragt werden:


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kartenstelle .