Parkplätze
Die Georg-August-Universität stellt ihren berechtigten Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit kostenlos Parkplätze zur Verfügung. Die Kriterien dafür finden Sie in der Parkplatzrichtlinie der Universität. Den Antrag an die Zentrale Kartenstelle stellen Sie bitte im Workflowcenter Lucom
Gastwissenschaftler*innen wenden sich bitte an ihre*n persönliche*n Ansprechpartner*in an der Universität. Der Antrag auf Parkberechtigung für Studierende wird zurzeit vorbereitet. Anträge können daher nur bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder aus familiären Gründen per Email gestellt werden, s. u.
Auswärtige Gäste wenden sich bitte an ihre*n persönliche*n Ansprechpartner*in an der Universität.
Hinweise zum Antrag auf Parkberechtigung für Mitarbeiter und Gäste der Universität
Zur Steuerung der Parkplatzauslastung wird in der Regel nur ein Parkplatz bewilligt. Bitte wählen Sie daher im Antragsformular den Parkplatz aus, der Ihrem Arbeitsort am nächsten liegt. Ausnahmen hiervon können nur unter sehr spezifischen Gründen gewährt werden. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem*r Vorgesetzten und kontaktieren Sie die Zentrale Kartenstelle vor Antragstellung.
Grundsätzlich gilt für die Erteilung einer Parkberechtigung eine 4 km-Grenze für die Wegstrecke von Wohnort zu Tätigkeitsort. Ausnahmen hiervon gelten für Schwerbehinderte bzw. Personen mit starken Beeinträchtigungen, die über die Schwerbehindertenvertretung einen Antrag auf Parkberechtigung stellen können. Eltern mit kleinen Kindern können über den Familienservice der Universität ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort über die KiTa die 4 km-Grenze übersteigt. Weitere Ausnahmen können aus dienstlichem Interesse gewährt werden. Das dienstliche Interesse kann z. B. über die pauschale Dienstreisegenehmigung („große Wegstrecke“ = „dienstlich anerkanntes Kfz“) nachgewiesen werden. Alternativ kann das dienstliche Interesse auch in der Wahrnehmung von Wahlämtern wie Mitgliedschaft im Senat bzw. seiner Kommissionen oder ähnlichem bestehen. Hierzu nehmen Sie bitte vor Antragstellung Kontakt mit der Zentralen Kartenstelle auf.
Die Parkberechtigung berechtigt gemäß Parkplatzrichtlinie nicht zum mehrtägigen Abstellen von Fahrzeugen auf den Liegenschaften der Universität, sondern lediglich für die Dauer der dienstlichen Tätigkeit. Eine Ausnahme bilden mehrtätige Dienstreisen.
Hinweise zum Antrag auf Parkberechtigung für Studierende
Studierende können ebenfalls einen Antrag auf Parkberechtigung stellen. Das Formular finden Sie im eCampus.
Die Parkberechtigung ist grundsätzlich kostenpflichtig (zurzeit 15,00 €). Ausnahmen von der Kostenpflicht bestehen analog zu den Regelungen für MA und Gäste für folgende Gruppen: Ausnahmen bei Schwerbehinderung oder ähnlichen Beeinträchtigungen werden über die Schwerbehindertenvertretung für Studierende beantragt. Für Eltern mit kleinen Kindern ist der Familienservice der Universität zuständig. Bei der Übernahme eines Wahlamtes z. B. im AStA wird der Antrag von der Fakultät oder der Rechtsabteilung der Universität genehmigt.
Die Parkberechtigung berechtigt gemäß Parkplatzrichtlinie nicht zum mehrtägigen Abstellen von Fahrzeugen auf den Liegenschaften der Universität, sondern lediglich für die Dauer von Vorlesungen und Veranstaltungen. Eine Ausnahme bilden mehrtätige Exkursionen, die mit Reisetätigkeit verbunden sind.
Anmietung von Parkplätzen
Für die Anmietung von Parkplätzen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Liegenschaften. Parkberechtigungen für Beschäftigte der UMG auf Parkplätzen der Universität sind aufgrund er Vermögenstrennung der beiden Stiftungsteile zu vergüten. Sie sind über die Einrichtung bei der Zentralen Kartenstelle zu beantragen und werden der Einrichtung in Rechnung gestellt.
Das Universitätsparkhaus in der Goßlerstraße wird durch die Tochterfirma UMGfacilities GmbH bewirtschaftet. Sie können dort Semesterparktickets oder andere Parkabonnements erwerben. Tickets gibt es hier: https://go.evopark.de/umgfacilities-de
Kennzeichenwechsel
Die Kfz-Kennzeichen der Berechtigten werden zentral hinterlegt. Sie werden zusammen mit den Kontaktdaten benötigt, um im Falle von Verstößen gegen die Parkplatzrichtlinie oder sonstigen Ereignissen unverzüglich Kontakt mit dem Berechtigten aufnehmen zu können. Bitte denken Sie daher daran, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden oder Ihr Fahrzeug ummelden, dass Sie uns Ihr neues Kfz-Kennzeichen über den Antrag auf Parkberechtigung mitteilen!
Parkraumbewirtschaftung im Nordgebiet
Aufgrund des zunehmenden Parkdrucks durch Fremdnutzer wird die Universität ohne UMG zum Wintersemester 2026/2027 mit der Parkraumbewirtschaftung des Nordgebiets beginnen. Das unberechtigte Abstellen von Kfz wird damit voraussichtlich ab Oktober kontrolliert und sanktioniert.
Berechtigte Nutzer weisen ihre Berechtigung mittels eines Sichtausweises, der hinter der Windschutzscheibe zu platzieren ist, nach. Gäste der Einrichtungen bzw. Besucher des Geomuseums oder der Kinderuniversität können von ihren Einrichtungen Besucherausweise gegen Pfand erhalten. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre*n Ansprechpartner*in in der Einrichtung.
Unberechtigte Nutzer zahlen für das Abstellen ihres Kfz auf den Liegenschaften der Universität eine Vertragsstrafe von 30 €/Tag. Sollte ein Nutzer wiederholt unberechtigt Fahrzeuge abstellen, werde diese zu Lasten des Nutzers abgeschleppt. Mit dem Abstellen des Kfz erklären sich alle Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden.
Widerspruch gegen die Zahlung der Vertragsstrafe ist innerhalb einer Frist von einer Woche zu richten an: liegenschaften@uni-goettingen.de