Habilitation


Der nächste Schritt für eine wissenschaftliche Karriere nach dem Erwerb des Doktorgrads (Promotion) ist die Habilitation.

Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbstständiger Lehre in einem bestimmten wissenschaftlichen Fachgebiet (Lehrbefähigung). Der oder die Habilitierte darf also nach der Habilitation selbstständig an einer Hochschule in einem bestimmten wissenschaftlichen Fach oder Fachgebiet Lehrveranstaltungen anbieten (Lehrbefugnis/venia legendi). Die Erteilung der Lehrbefugnis berechtigt außerdem zur Führung des Titels „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“.

Voraussetzungen für die Habilitation
Die Bewerberin oder der Bewerber muss den Doktorgrad an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschule erworben haben.

Ihre Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung weisen die Bewerber*innen durch eine Habilitationsschrift nach. Anstelle einer Habilitationsschrift können auch bisherige Veröffentlichungen und zur Veröffentlichung angenommene Arbeiten anerkannt werden (kumulative Habilitation), wenn sie einen gleichwertigen Nachweis der Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Forschung darstellen und noch nicht in einem Habilitationsverfahren verwendet wurden. Die Habilitationsschrift oder die Veröffentlichungen können auch in englischer Sprache abgefasst sein.

Habilitationsverfahren
Personen, die sich habilitieren möchten, müssen einen Antrag auf Zulassung zur Habilitation schriftlich an die Dekanin oder den Dekan der Fakultät richten, die für das Fachgebiet, innerhalb dessen die Lehrbefugnis angestrebt wird, zuständig ist. Der Fakultätsrat entscheidet anschließend über den Antrag und die Habilitationskommission ernennt Gutachter*innen zur Begutachtung der schriftlichen Habilitationsleistung und des Berichts über die Forschungstätigkeit. Die Bewerber*innen haben hierzu ein Vorschlagsrecht.

Nach Abschluss des Gutachterverfahrens entscheidet die Habilitationskommission, ob die schriftliche Habilitationsleistung den Anforderungen entspricht und angenommen wird. Ihre Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung weisen die Bewerber*innen darüber hinaus in einem Kolloquium nach. Es findet vor der Habilitationskommission und ggf. weiteren Gutachter*innen sowie habilitierten Mitgliedern der Fakultät statt.

War das Kolloquium erfolgreich, wird die Bewerberin oder der Bewerber zu einer hochschulöffentlichen Probevorlesung zugelassen. Die Habilitationskommission wählt das Thema der Vorlesung aus drei Vorschlägen der Bewerberin oder des Bewerbers aus.

Nach der Probevorlesung entscheidet die Habilitationskommission, ggf. unter Mitwirkung der weiteren Gutachter*innen sowie habilitierter Mitglieder der Fakultät, über das Ergebnis dieser Habilitationsleistung und über die Bezeichnung der Lehrbefugnis (venia legendi).

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen sowie zum Habilitationsverfahren finden Sie in der Habilitationsordnung der Georg-August-Universität Göttingen.

Habilitationskommission
Die Habilitationskommission besteht aktuell aus den folgenden Mitgliedern:



Die Mitglieder entscheiden etwa über die Habilitationsverfahren an der Fakultät, die Zwischenevaluation für Akademische Rät*innen und Juniorprofessor*innen sowie begleiten Tenure-Track-Verfahren.


Göttingen Campus Postdoc Netzwerk
Das Postdoc-Netzwerk ist von und für Postdoktorand*innen des Göttingen Campus. Der Göttingen Campus umfasst die Universität Göttingen, die Universitätsmedizin Göttingen sowie sieben lokale außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, darunter vier Max-Planck-Institute.

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