In publica commoda

Gasthörer*innen

Nicht immatrikulierte Personen, Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung und Studierende anderer Hochschulen haben die Möglichkeit, die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen als Gasthörer*in zu beantragen, sofern nicht die Fakultät den Besuch von Lehrveranstaltungen zahlenmäßig beschränkt und/oder vom Nachweis erforderlicher Studienleistungen oder Kenntnisse abhängig gemacht hat.

Antrag
Der Aufnahmeantrag als Gasthörer*in ist in der Studienzentrale der Universität, Wilhelmsplatz 4, für jedes Semester gesondert innerhalb der Immatrikulationsfrist zu stellen.

Für die Aufnahme als Gasthörer*in werden Gebühren erhoben:
- bis zu vier Semesterwochenstunden (SWS): € 75,00
- über vier Semesterwochenstunden (SWS): € 150,00.

Die Gebühren können auf Antrag erlassen werden. Dies gilt für Flüchtlinge sowie weitere Bezieher*innen von Sozialleistungen.