Die Angabe der BIC ist nur bei ausländischen Kontoverbindungen erforderlich.
Zahlungsart *
Lastschriftverfahren:
Ich ermächtige/wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Universität Göttingen Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Universität Göttingen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis:
Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Gläubiger-Identifikationsnummer:
Sie erkennen unsere Lastschrift an der Gläubiger-Identifikationsnummer DE56 0040 0000 0825 75 im Verwendungszweck der Kontobelastung. Des Weiteren erhalten Sie im Vorfeld der Abbuchung von der Universität eine schriftliche Information über ebendiese.
Einwilligung Datenschutz:
Mir ist bekannt, dass diese Daten auch dem für die Universität Göttingen zuständigen Finanzamt zu Rechenschaftszwecken übermittelt werden müssen.
Mir ist ferner bekannt, dass Name, Vorname, Spendenhöhe und Spendenzweck nach dem „Verfahren zur Veröffentlichung von Zuwendungen“ der Universität Göttingen ab einem Spendenwert ab 1000,- Euro veröffentlicht werden dürfen.
Verwendung Ihrer Daten:
"Hiermit willige ich jederzeit widerruflich ein, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen zu meinen Spenden an die Universität Göttingen in der Datenbank (CRM) der Universität Göttingen d a u e r h a f t abgespeichert werden.“
Die Informationen zu Art. 13 DSGVO konnte ich einsehen [Hinweisblatt].
Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 300 €:
Bei Spenden bis 300 € wird keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt. Für die steuerliche Geltendmachung genügt der Zahlungsbeleg (Bareinzahlungsbeleg, Überweisung, Kontoauszug) des Kreditinstituts.