Zulassungsbedingungen für den kombinierten Masterstudiengang "Ägyptologie und Koptologie" (42 C)
- B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen in Ägyptologie, Koptologie, Klassischer Philologie, Papyrologie, Klassischer Archäologie, Christlicher Archäologie, Ur- und Frühgeschichte, Altorientalistik, Keilschriftkunde, Vorderasiatischer Archäologie, Alter Geschichte, Mittlerer und Neuer Geschichte, Byzantinistik, Evangelischer Theologie, Katholischer Theologie, Judaistik/Jewish Studies, Afrikanistik, Arabistik, Ancient Near Eastern Studies, Classical Studies, Gender Studies, Kunstgeschichte, Komparatistik/Vergleichender Literaturwissenschaft, Linguistik, Altertumswissenschaft, Anthropologie, Ethnologie, Europäischer Ethnologie/Volkskunde oder Religionswissenschaft im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten.
- Sie wählen zwischen zwei Studienschwerpunkten: Ägyptologie oder Koptologie. Für die Wahl des Studienschwerpunktes Ägyptologie sind Sprachkenntnisse des Mittelägyptischen im Umfang von wenigstens 12 C, für die Wahl des Studienschwerpunktes Koptologie Sprachkenntnisse des Sahidischen im Umfang von wenigstens 12 C nachzuweisen.