Zulassungsbedingungen für den kombinierten Masterstudiengang "Altorientalistik" (42 C)
- B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Leistungen in der Altorientalistik, Assyriologie, Altorientalischer Philologie, Altorientalischer Archäologie oder Vorderasiatischer Archäologie im Umfang von wenigstens 45 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen auf dem Gebiet des Akkadischen oder des Sumerischen und der Keilschrift im Umfang von wenigstens 15 Anrechnungspunkten mit dem Nachweis gefestigter Kenntnisse in akkadischer oder sumerischer Grammatik und Lexik sowie gefestigter Kenntnisse der Keilschrift.