Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie" (78/ 42 C)
- B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen in den kulturwissenschaftlich arbeitenden Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen entweder in Feldforschungs- oder kulturhistorischen Methoden sowie Leistungen im Bereich der Kulturtheorie im Umfang von insgesamt wenigstens 12 Anrechnungspunkten, zudem Leistungen zu den Grundlagen der Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie im Umfang von wenigstens 6 Anrechnungspunkten.
- Bei optionalem Schwerpunkt "Curriculum Visuelle Anthropologie" (CVA) zusätzlich: Studierende müssen das Modul B.KAEE.14 erfolgreich absolviert haben oder äquivalente Leistungen nachweisen. Abweichend von Satz 1 kann der Nachweis bis zum Beginn des zweiten Fachsemesters erbracht werden; die Zulassung zum Studienschwerpunkt CVA ist bis zum Nachweis auflösend bedingt.