In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Kulturelle Musikwissenschaft" (78/ 42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Leistungen im Fach Musikwissenschaft im Umfang von wenigstens 54 Anrechnungspunkten nachzuweisen, darunter Leistungen in den propädeutischen Fächern Satzlehre, Paläographie/Notationskunde und Instrumentenkunde im Umfang von insgesamt wenigstens 15 Anrechnungspunkten