Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Turkologie" (42 C)
- B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
- Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen im Umfang von mindestens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Bereich Vertiefte Sprachkompetenz Türkeitürkisch im Umfang von wenigstens 6 Anrechnungspunkten.
Sprachvoraussetzungen:
Sehr gute Kenntnisse des Türkeitürkischen; 24 Anrechnungspunkte im Bereich Spracherwerb Türkeitürkisch (alternativ: 18 Anrechnungspunkte im Bereich Türkeitürkisch sowie 6 Anrechnungspunkte im Bereich Spracherwerb einer weiteren Türksprache).