Möglichkeiten zur Absolvierung des Praktikum
Das Praktikumsamt bleibt bis auf Weiteres geschlossen, erreichbar: telefonisch und per E-Mail
Der Praktikumsbericht muss spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn des 5. Fachsemesters abgegeben werden.
Bitte den Praktikumsbericht in digitaler Form (eine pdf, siehe Praktikumsberichte) einreichen!
Anforderungen
- 26 Wochen Praktikum
- 13 Wochen Basispraktikum und 13 Wochen Vertiefungspraktikum
- Das Praktikum kann in max. drei Abschnitte geteilt werden, ein Abschnitt muss mindestens sieben Wochen umfassen
- Sowohl für das Basis- als auch für das Vertiefungspraktikum müssen Betriebsbeschreibungen (jeweils mindestens 5 Seiten), Tagesberichte und Erfahrungsberichte enthalten sein, für die Erfahrungsberichte insgesamt 7.000 Wörter
Als gesamtes Praktikum anerkannt werden folgende abgeschlossene Ausbildungen:
- Landwirtin/ Landwirt
- Tierwirtin/ Tierwirt
- Fischwirtin/ Fischwirt
- Pferdewirtin/ Pferdewirt
- Winzerin/ Winzer
- Gärtnerin/ Gärtner
- Agrarwirtschaftlich-technischen (r) Assistenten (in)
- Land- und Baumaschinenmechatroniker (in)
Basispraktikum
- mindestens 13 Wochen auf einem anerkannten landwirtschaftlichem Ausbildungsbetrieb
- Listen für Plätze gibt es u.a. bei den Landwirtschaftskammern, in Ministerien und in der Praktikantenstelle
Vertiefungspraktikum
- ebenfalls mindestens 13 Wochen
- kann in folgenden Bereichen im In- und Ausland absolviert werden: Landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe - Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft - Unternehmen oder Organisationen im Agrar- und Umweltbereich ohne Erwerbszweck
- Anerkannt werden alternativ Berufsausbildungen in Absprache mit dem Praktikantenamt
Wie wird das Praktikum nachgewiesen?
- Bescheinigung über Anerkennung des Betriebes als Ausbildungsbetrieb (min. 3 Monate)
- Bescheinigung über Ableistung des Praktikums (min. 6 Monate)
- Berichtsheft bestehend aus:
- Betriebsbeschreibungen
- Tages- oder Wochenberichte
- Erfahrungsberichte