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Organisation der Lehre im Sommersemester 2022


Im Folgenden klären wir häufig gestellte Fragen zur Organisation der Lehre im Sommersemester:

Studierende

Wie ist das Tragen von Masken geregelt?

Abweichend von der Stufe 0 gilt für die Zeit vom 01.-30.04.22 aufgrund des derzeitigen hohen Infektionsgeschehens für alle Personen (inkl. Besucher*innen) in allen Gebäuden der Universität durchgehend eine Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2), einschließlich am Sitzplatz, auch bei Lehrveranstaltungen und Gremiensitzungen. Diese Tragepflicht gilt nicht in Einzelbüros oder wenn Büros einzeln besetzt sind. Ebenso sind Lehrende von der Tragepflicht in Lehrveranstaltungen ausgenommen, wenn ein Abstand von mindestens 3 Metern zu den Studierenden gewährleistet ist.


Muss ich mich für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung vorab anmelden?

Sie melden sich wie gewohnt in StudIP für die gewünschte Lehrveranstaltung an und erhalten dort alle weiteren wichtigen Informationen zur Teilnahme.


Eine Empfehlung lautet, dass Studierende sich zB in Übungen möglichst in Gruppen mit ähnlichem Risikoprofil zusammenfinden sollten. Dies bedeutet aber, dass ich gegenüber meinen Kommiliton*innen und den Lehrenden ggf. persönliche Informationen preisgeben müsste. Bin ich dazu verpflichtet?

Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet. Eine solche Gruppenbildung soll auf freiwilliger Basis geschehen und wird von den Lehrenden lediglich angeregt, jedoch nicht eingefordert werden. Das Bilden fester Gruppen wird empfohlen, da sich so für alle Beteiligten ein etwaiges Ansteckungsrisiko, das sich durch häufig wechselnde Kontakte ergibt, noch weiter verringern lässt.

Muss ich für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz einen 3G/2G-Nachweis erbringen?

Nein, ein 3G-Nachweis ist für die Präsenzteilnahme nicht erforderlich.


Kann ich die Bibliotheken/SUB sowie die Beratungs- und Serviceeinrichtungen für Studierende, wie Studiendekanate und Prüfungsämter ebenfalls ohne 3G/2G-Nachweis nutzen?

Es wird grundsätzlich kein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus mehr verlangt.


Wird der CCS-Test auch weiterhin kostenfrei angeboten werden?

Ja, der CCS-Test wird auch im Sommersemester kostenfrei und mit großzügigen Öffnungszeiten angeboten werden und sollte daher regelmäßig, idealerweise mindestens 2 x wöchentlich, wahrgenommen werden. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.uni-goettingen.de/de/631931.html

Welche Optionen gibt es für Kommiliton*innen, die z.B. wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht in Präsenz an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten?. Welche Alternativen gibt es, dennoch das Studium regulär weiterzuführen?

Bitte erkundigen Sie sich in StudIP oder direkt bei Ihren Lehrenden, welches digitale Angebot es parallel bzw. ergänzend zur Präsenzveranstaltung gibt.

Finden trotz der aktuell hohen Inzidenzen Prüfungen in Präsenz statt?

Die Vielfalt der Meinungen zu Online- und Präsenzlehre und Prüfungen berücksichtigend und nach Beratung mit den lokalen Expert*innen, hat die Universität beschlossen, Präsenzprüfungen unter Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte zu ermöglichen. Wieweit Ihre Dozent*innen hiervon Gebrauch machen, entnehmen Sie bitte den gewohnten Informationskanälen, insbesondere dem Prüfungsverwaltungssystem FlexNow. Die Dozent*innen geben das vorgesehene Prüfungsformat rechtzeitig, d. h. wie gewohnt spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin, bekannt, so dass Sie sich auf eine Prüfung in Präsenz oder aber auf ein digitales Prüfungsformat einstellen können.


Welche Hygieneregeln gelten für Präsenzprüfungen? Gilt 3G? Muss ich während der Prüfung eine Maske tragen?

  • Für die Teilnahme an Prüfungen müssen Sie keinen 3G/2G-Status nachweisen.
  • Es besteht keine Maskenpflicht. Die Universität empfiehlt jedoch das Tragen einer Maske wie auch die regelmäßige Nutzung des CCS bis zum Ende des Semesters


Ich gehöre einer Risikogruppe an und habe Bedenken, an einer Präsenzprüfung teilzunehmen. Gibt es Alternativen?

  • Wenn Sie als Angehörige*r einer Risikogruppe nicht an einer Präsenzprüfung teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte möglichst umgehend, spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung, an die Prüfungsverantwortlichen bzw. das Prüfungsamt, damit eine alternative Lösung gesucht werden kann. Die Prüfungsverantwortlichen werden Personen, die für sich oder Dritte den besonderen Schutz von „Risikogruppen“ beanspruchen, im organisatorisch zumutbaren Rahmen entgegengekommen.
  • Wenn Sie einer Risikogruppe angehören, oder Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, können Sie auch Nachteilsausgleich beantragen.


Ich musste in Isolation oder Quarantäne. Was kann ich jetzt tun?

Für Quarantäne und Isolation gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie in Krankheitsfällen.
Können Sie an einer Prüfung kurzfristig nicht teilnehmen, weil Sie sich in Isolation oder Quarantäne begeben mussten, ist dem Prüfungsamt eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen: zum Beispiel eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes bzw. eine Absonderungsbescheinigung, die bei der Stadt Göttingen beantragt werden kann (https://goe.de/qb), oder ein anderer Nachweis. Diese ist zeitnah einzureichen.
Sie können dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen, ohne dass dies als Fehlversuch gewertet wird.


Ich konnte coronabedingt den geplanten Prüfungstermin nicht wahrnehmen und dies bedeutet eine besondere Härte für mich (z. B. wenn der nächste reguläre Prüfungstermin so spät liegt, dass sich mein Studium verzögern würde). Was kann ich tun?

Sofern Sie aus einem der o. g. Gründe – wie Quarantäne, Isolation oder Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe – auf den nächsten regulären Prüfungstermin zurückgreifen müssten, dies aber gleichzeitig eine besondere Härte für Sie bedeuten würde, können Sie einen entsprechenden Antrag an die Prüfungskommission stellen. Über diesen wird in der Kommission entschieden und ggf. werden gesonderte Nachholtermine angeboten. Die Fakultäten bemühen sich dabei, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Wohle der Studierenden zu entscheiden.


Meine Corona-Warn-App leuchtet rot oder ich bin enge Kontaktperson von positiv getesteten Personen, muss aber offiziell nicht in Quarantäne, da ich vollständig geimpft bin. Ich möchte aber niemanden gefährden, wie verhalte ich mich?

Es wird empfohlen, zeitnah vor der Prüfung beim CampusCovidScreen einen PCR-Test zu machen (das Testergebnis hat eine Gültigkeit von 48 Stunden). Mit einem negativen Ergebnis sollte das Risiko für Sie und Ihre Mitstudierenden überschaubar sein.


Ich habe an einer Prüfung teilgenommen und wurde anschließend positiv getestet. Was mache ich?

Bitte informieren Sie in diesem Fall umgehend das Prüfungsamt, damit dieses alle Prüfer*innen und Studierenden in Kenntnis setzen kann und sich diese zeitnah testen lassen können.


Meine Prüfung findet online statt, wo finde ich grundlegende Informationen zur Durchführung?

Informationen zur Durchführung verschiedener Formate von online-Prüfungen finden Sie auf der Seite online Prüfen des Bereichs digitales Lernen und Lehren.



Lehrende

Wie ist das Tragen von Masken geregelt?

Abweichend von der Stufe 0 gilt für die Zeit vom 01.-30.04.22 aufgrund des derzeitigen hohen Infektionsgeschehens für alle Personen (inkl. Besucher*innen) in allen Gebäuden der Universität durchgehend eine Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2), einschließlich am Sitzplatz, auch bei Lehrveranstaltungen und Gremiensitzungen. Diese Tragepflicht gilt nicht in Einzelbüros oder wenn Büros einzeln besetzt sind. Ebenso sind Lehrende von der Tragepflicht in Lehrveranstaltungen ausgenommen, wenn ein Abstand von mindestens 3 Metern zu den Studierenden gewährleistet ist.

Muss für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen in Präsenz ein 3G/2G-Nachweis erbracht und überprüft werden?

Nein, ein 3G-Nachweis ist für die Präsenzteilnahme nicht erforderlich, es ist daher auch keine Überprüfung erforderlich.

Ich plane meine Lehrveranstaltung in Präsenz anzubieten. Bin ich verpflichtet, parallel ein digitales Angebot zu machen, z.B. mittels Videoübertragung?

Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Jedoch können Sie für Studierende, die aus verschiedenen Gründen nicht in Präsenz teilnehmen können oder möchten, ein alternatives digitales Angebot machen. Dies kann z.B. synchron mittels direkter Übertragung oder asynchron mittels Aufzeichnung geschehen. Bei mehrzügigen Veranstaltungen (z.B. Übungen) ist es auch möglich, einen Teil in Präsenz und einen weiteren Teil digital anzubieten. Nutzen Sie bitte die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Ausgestaltung der Lehre. Anregungen finden Sie auf den Seitens des Teams für Digitales Lernen und Lehren: https://www.uni-goettingen.de/de/lehren/635294.html


Wenn ich zur hybriden/digitalen Ausgestaltung meiner Lehrveranstaltung z.B. auf das sog. Streaming zurückgreifen möchte: gibt es auch Aspekte zum Datenschutz/Urheberrecht, die berücksichtigt werden müssen?

Auf den Internetseiten des Teams Digitales Lernen und Lehren finden Sie neben Anregungen zur abwechslungsreichen und passgenauen Gestaltung der digitalen Lehre auch Hinweise dazu, was in Sachen Datenschutz bei den einzelnen Formaten beachtet werden sollte: https://www.uni-goettingen.de/de/lehren/635294.html