Check-out Göttingen

Die Exmatrikulation erfolgt automatisch, nachdem Sie die letzte Prüfungsleistung absolviert haben und die Note im System erfasst wurde. Die Exmatrikulation erfolgt immer zum Ende des laufenden Semesters. Sie bleiben bis zu diesem Zeitpunkt eingeschriebene*r Student*in und können die Einrichtungen der Universität nutzen und auch das Semesterticket verwenden.

Bei individuellen Fragen zur Exmatrikulation oder einer eventuell notwendigen Rückmeldung gibt Ihnen das jeweilige Prüfungsamt Ihrer Fakultät gerne Auskunft.

Sollten Sie Ihr Studium vorzeitig abbrechen wollen, müssten Sie die Exmatrikulation selbstständig beantragen. Informationen dafür finden Sie hier.

Bleiben Sie auch nach Ihrem Studium mit der Universität und Ihren Kommiliton*innen in Kontakt und werden Sie Mitglied bei Alumni Göttingen e.V.:

Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Göttingen abmelden. Die Abmeldung erfolgt in der Regel persönlich. Hierfür benötigen Sie einen Termin, den Sie über den Online-Terminkalender der Stadt beantragen können.

Sollten Sie sich bereits wieder im Heimatland befinden, so kontaktieren Sie die Ausländerbehörde bitte nachträglich per E-Mail und setzen Sie sie über Ihren aktuellen Wohnort in Kenntnis: meldeamt@goettingen.de. Schicken Sie eine Kopie Ihres Ausweises/Reisepasses mit, und teilen Sie der Meldebehörde das genaue Datum des Auszugs bzw. der Ausreise und die neue Anschrift mit.

Ziehen Sie nur innerhalb Deutschlands um, wird der Umzug der Stadt Göttingen automatisch mitgeteilt, nachdem Sie sich bei der neuen Meldebehörde angemeldet haben.

Während Ihrer Zeit in Deutschland haben Sie sicherlich den einen oder anderen Vertrag abgeschlossen. Um unnötige Kosten zu sparen, sollten Sie diese Verträge fristgerecht kündigen. Erkundigen Sie sich bei den Anbieter*innen nach den gültigen Kündigungsfristen. Falls Sie Deutschland verlassen, sollten Sie dies Ihrem Anbieter gegenüber erwähnen – teilweise gelten dann besondere, kulantere Kündigungsfristen.

Mietvertrag

Der Mietvertrag der Wohnung muss schriftlich und fristgerecht gekündigt werden. Die Fristen sind in Ihrem Mietvertrag nachzulesen. Am privaten Wohnungsmarkt gilt i.d.R. eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Eine Checkliste zur Kündigung Ihres Mietvertrags sowie zum Auszug finden Sie hier:

Handy-, Internet- oder Telefonvertrag

Sollten Sie Ihren Handy-, Internet- oder Telefonvertrag nicht mehr benötigen, sollte dieser ebenfalls gekündigt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Anbieter zur persönlichen Kündigungsfrist. Falls Sie Deutschland verlassen, sollten Sie dies Ihrem Anbieter gegenüber erwähnen – teilweise gelten dann besondere, kulantere Kündigungsfristen.

Nach individueller Absprache kann es möglich sein, dass der*die Nachmieter*in der Wohnung den Telefon- oder Internetvertrag übernimmt. Sprechen Sie dies bitte mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in und dem*der jeweiligen Nachmieter*in ab.

Versicherungen

Haben Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland Versicherungen abgeschlossen, die Sie zukünftig nicht mehr benötigen, sollten auch diese gekündigt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei den Versicherungsanbietern zu den jeweiligen Kündigungsfristen.

Post

Um sicherzustellen, dass Sie auch künftig die Post erreicht, die noch an Ihre alte Anschrift adressiert ist, können Sie kostenpflichtig einen Nachsendeauftrag der Post einrichten. Dieser Nachsendeauftrag ist i.d.R. für ein halbes Jahr gültig. Informationen zum Nachsendeauftrag können Sie bei Filialen der Deutschen Post oder auch im Internet bekommen:

Die Auflösung Ihrer Bankverbindungen (Giro-Konto, Sparverträge, etc.) muss von Ihnen persönlich durchgeführt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie dies vor Ihrer Abreise erledigen. Vor der Löschung Ihrer Bankverbindung sollten Sie eingerichtete Daueraufträge oder Lastschrifteinzüge kündigen und sicherstellen, dass sie von Ihrem Folge-Konto weiter ausgeführt werden können.

Sind Sie während Ihrer Zeit in Deutschland einem Verein (z.B. Sport-Verein) beigetreten oder haben Sie ein Zeitungs- oder Zeitschriften-Abonnement abgeschlossen, so sollten Sie auch diese vor Ihrer Abreise kündigen. Erkundigen Sie sich nach den gültigen Kündigungsfristen.

Wie erhalte ich mein Transcript of Records?

Am Ende Ihres Aufenthaltes können Sie ein Transcript of Records erhalten, in dem alle Ihre Noten und Credit Points, die Sie in Göttingen erworben haben, aufgeführt sind. Sie können Ihre Transcripts of Records mit FlexNow selbstständig erstellen.

Sie erhalten Ihr FlexNow-Dokument über E-campus → FlexNow → Zusammenfassung der Leistungen.

Wenn Sie vor Ihrer Abreise noch nicht alle Noten erhalten haben, können Sie Ihre Transcripts of Records später herunterladen. Ihr FlexNow-Konto bleibt auch nach Ihrer Abreise noch mehrere Monate lang aktiv.

Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Incoming Office

Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr

Hotline-Internationale Studierende und Bewerber*innen

+49 551/39 27777


Telefonische Sprechstunden:
Mo - Fr 9 - 12 Uhr

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