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Zugangsvoraussetzungen für das deutsch-russische Double-Degree-Programm „Eastern European History - Global and Regional Perspectives”

  • Einschlägiges Bachelorstudium
  • Leistungen in der Geschichte im Umfang von wenigstens 51 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in mindestens zwei von vier Epochen (Alte Geschichte, Mittelalter, Frühe Neuzeit, Neuzeit) im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten.

Sprachvorraussetzungen

  • Zugangsberechtigt ist, wer bis zum Beginn des 2. Semesters Russischkenntnisse auf dem Niveau B1 gemäß GER nachweisen kann; andernfalls ist die Teilnahme am Double-Degree-Programm ausgeschlossen.
  • Zugangsberechtigt ist, wer bis zum Antritt der Mobilität (3. Semester) Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß GER nachweisen kann.
    • Ausreichende Englischkenntnisse sind mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten nachzuweisen.
    • Als Nachweis dienen insbesondere:
      • a) UNIcert®: mind. Zertifikat UNIcert® II
      • b) NULTE-Zertifikate: mind. Niveau B2
      • c) Cambridge English Scale: mind. 160 Punkte
      • d) „International English Language Testing System” (IELTS Academic): mind. Band 6.0
      • e) „Test of English as a Foreign Language, internet-based test” (TOEFL iBT): mind. 87 Punkte
      • f) Global Scale of English (Pearson Academic): mind. 59 Punkte
      • g) onstiger Nachweis auf dem Niveau B2 oder höher nach GeR
    • Das erfolgreiche Absolvieren des Tests (a-f) darf nicht länger als drei Jahre vor dem Eingang des Zulassungsantrags liegen.
    • Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache gelten auch
      • ein mindestens einjähriger Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch die Amtssprache ist oder
      • der erfolgreiche Abschluss eines mindestens zweijährigen englischsprachigen Studiengangs.
  • Liegen Kenntnisse nach Punkt 1 und 2 zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, kann der Nachweis bis zum Beginn des 2. bzw. 3. Fachsemesters erbracht werden; die Aufnahme in das Double-Degree-Programm erfolgt in diesem Fall auflösend bedingt. Sollte der Nachweis des Englischen nicht bis zum Beginn des 3. Fachsemesters vorliegen, erfolgt automatisch die Umschreibung auf das Fachstudium ohne Double-Degree-Option.