3. Abschließende Bemerkungen
Trotz des gesetzlichen Anspruches auf barrierefreie Lehrangebote und der technischen Möglichkeiten dahingehend sieht die Realität in Deutschland leider anders aus. Der überwiegende Teil der Lehre im Allgemeinen und der digitalen Lehre in Form von Lehrvideos im Besonderen enthält leider substantielle Barrieren für verschiedene Personengruppen, wie u. a. taube und blinde Personen.
Wir hoffen, dass der vorliegende Leitfaden Betroffenen, Lehrenden und anderweitig involvierten Personen aufzeigt, welche zentrale Bedeutung, welche Herausforderungen, aber auch welche Möglichkeiten mit der Gestaltung barrierefreier Lehrvideos verbunden sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies zwar anfangs einen zusätzlichen Aufwand mit sich bringt, aber alle Teammitglieder von dem interdisziplinären Austausch und dem gemeinsamen Reflexionsprozess profitiert haben. Zudem profitieren auch all jene Studierende, die mit der barrierefreien Aufbereitung nicht die primäre Adressat*innengruppe sind. Und mit jedem neu geschaffenen barrierefreien Lehrangebot wird ein wichtiger Beitrag für eine inklusive Gesellschaft geleistet. Somit gilt getreu dem Motto der Georg-August-Universität Göttingen, dass die Erstellung barrierefreier Lehrvideos „In Publica Commoda“ – zum Wohle aller – geschieht.