2) Betreuungsausschuss

Dient der Unterstützung und Betreuung der Promotion über die Erstbestreuung hinaus. Je nach Promotionsordnung und Praxis wird er unterschiedlich mit der Erstbetreuung plus ein oder zwei Personen zu Beginn der Promotion besetzt. Dieser Ausschuss soll die Abhängigkeit von der Erstbetreuung verringern und gibt ergänzende Anregungen und Lösungsvorschläge.

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