Studiendekanat

Die Studiendekanin oder der Studiendekan ist verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots und der Studienberatung sowie für die Durchführung der Prüfungen. Sie oder er wirkt darauf hin, dass alle Mitglieder und Angehörigen der Fakultät die ihnen obliegenden Aufgaben in der Lehre und bei Prüfungen erfüllen. (§45 NHG)
Der Studiendekan hat im Falle der Promotion folgende Aufgaben:

  • Zulassung zur Promotion
  • bestellt die Mitglieder des Betreuungsausschusses.
  • kann ggf. den Betreuungsausschuss ändern
  • Prüfung der erlangten Credits im Promotionsstudium
  • Zulassung zur Disputation
  • Prüfung des Revisionsscheins / der Veröffentlichung
  • Verleihung des Doktortitels.
  • Sicherstellung der Promotionsordnung




Informationen zu den Studiendekanaten finden Sie online: