Dekanat

„Das Dekanat leitet die Fakultät. […] Das Dekanat setzt die Entscheidungen des Fakultätsrats um und ist ihm verantwortlich. […] Dem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan, mindestens eine Studiendekanin oder ein Studiendekan und, soweit die Grundordnung dies vorsieht, weitere Mitglieder an.“ (§43 NHG)=Das Dekanat hat im Falle der Promotion folgende Aufgaben:

  • Sicherstellung der Abläufe in der Fakultät (inkl. Promotionsordnung)
  • Finanzmittel (inkl. Fördermittel für die Promotion)
  • Personalausstattung (inkl. Fragen zur Arbeitsbelastung, Schutz der Qualifikationszeit)



Informationen zu den Dekanaten finden Sie online: