Dekanat
„Das Dekanat leitet die Fakultät. […] Das Dekanat setzt die Entscheidungen des Fakultätsrats um und ist ihm verantwortlich. […] Dem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan, mindestens eine Studiendekanin oder ein Studiendekan und, soweit die Grundordnung dies vorsieht, weitere Mitglieder an.“ (§43 NHG)=Das Dekanat hat im Falle der Promotion folgende Aufgaben:- Sicherstellung der Abläufe in der Fakultät (inkl. Promotionsordnung)
- Finanzmittel (inkl. Fördermittel für die Promotion)
- Personalausstattung (inkl. Fragen zur Arbeitsbelastung, Schutz der Qualifikationszeit)
Informationen zu den Dekanaten finden Sie online: