Vertrauenspersonen der Fakultäten

Die Vertrauenspersonen auf Fakultätsebene sind ebenso wie die Ombudsstelle die ersten Ansprechpartner*innen, wenn es um gute wissenschaftliche Praxis geht. Diese beraten Sie in der Handhabung von wissenschaftlichen Standards und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Zudem können Sie sich an die Vertrauenspersonen wenden, wenn es um Probleme oder Konflikte in der Betreuung Ihrer Promotion geht, die nicht (nur) mit der Erstbetreuung oder dem Betreuungsausschuss geklärt werden können.
Grundlegend ist dabei Vertraulichkeit, Fairness und Transparenz für alle Beteiligten. Anfragen um Rat werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Mitteilung an Vorgesetzte oder Betreuer*innen.
Direkt zuständig ist die Vertrauensperson Ihrer eigenen Fakultät. Wenn jedoch diese Beratung nicht in Anspruch genommen werden kann, können Sie sich bei Vertrauenspersonen der jeweils anderen GGG-Fakultäten beraten zu lassen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn Interessenskonflikte an der eigenen Fakultät oder die Gefährdung der Anonymität befürchtet werden.

Die Vertrauenspersonen der GGG-Fakultäten sind (Stand April 2023):