Sachkundenachweis Pflanzenschutz


Bescheinigt werden kann die Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitten und die Beratung über den Pflanzenschutz gemäß § 9 Absatz 1 Nrn. 1-5 des Pflanzenschutzgesetzes durch Erlangung der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten gemäß Anlage 1 Teil A-C der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach erfolgreicher Teilnahme und Prüfung an den folgenden unten aufgeführten Bachelormodulen sowie dem Abschluss des Bachelorstudiums Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität:


  • Grundlagen der Phytomedizin
  • Spezielle Phytomedizin
  • Pflanzenschutz
  • Pflanzenschutztechnik



Anträge mit Kopien der erforderlichen Nachweise sind zu richten an:

  • Frau Julia Kiefer, E-Mail: julia.kiefer@uni-goettingen.de