Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Bescheinigt werden kann die Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitten und die Beratung über den Pflanzenschutz gemäß § 9 Absatz 1 Nrn. 1-5 des Pflanzenschutzgesetzes durch Erlangung der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten gemäß Anlage 1 Teil A-C der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach erfolgreicher Teilnahme und Prüfung an den folgenden unten aufgeführten Bachelormodulen sowie dem Abschluss des Bachelorstudiums Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität:
- Grundlagen der Phytomedizin
- Spezielle Phytomedizin
- Pflanzenschutz
- Pflanzenschutztechnik
Anträge mit Kopien der erforderlichen Nachweise sind für den Rest des Jahres 2024 zu richten an:
- Frau Adriane Pape, Email: adriane.pape@agr.uni-goettingen.de
Ab dem 1.1.2025 übersenden Sie bitte Ihre Unterlagen an:
- Frau Martina Weitemeyer, Email: mweitem1@uni-goettingen.de