Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Bescheinigt werden kann die Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitten und die Beratung über den Pflanzenschutz gemäß § 9 Absatz 1 Nrn. 1-5 des Pflanzenschutzgesetzes durch Erlangung der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten gemäß Anlage 1 Teil A-C der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nach erfolgreicher Teilnahme und Prüfung an den folgenden unten aufgeführten Bachelormodulen sowie dem Abschluss des Bachelorstudiums Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität:
- Grundlagen der Phytomedizin
- Spezielle Phytomedizin
- Pflanzenschutz
- Pflanzenschutztechnik
Die erfolgreiche Teilnahme an den oben genannten Lehrveranstaltungen kann bei vorliegender Sachkunde jedoch nicht als Fortbildungsveranstaltung anerkannt werden.
(Rathmann, Pflanzenschutzamt Hannover, 17.11.2025).
Anträge mit Kopien der erforderlichen Nachweise sind zu richten an:
- Frau Julia Kiefer, E-Mail: julia.kiefer@uni-goettingen.de