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W3-Professur für Bürgerliches Recht sowie Recht der Digitalwirtschaft (Datenrecht, Recht der KI, Medienrecht und/oder Urheberrecht)


Einrichtung: Juristische Fakultät, Institut für Wirtschaftsrecht
Veröffentlichungsdatum: 06.06.2024
Bewerbungsende: 08.07.2024


An der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist am Institut für Wirtschaftsrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BesGr. W3 NBesO) zu besetzen:

W3-Professur für Bürgerliches Recht sowie Recht der Digitalwirtschaft
(Datenrecht, Recht der KI, Medienrecht und/oder Urheberrecht) (w/m/d)


Wir suchen eine teamorientierte und engagierte Persönlichkeit, die das Bürgerliche Recht sowie vor allem das Recht der Digitalwirtschaft (insbesondere Recht der Daten, Datenschutzrecht, KI-Recht, Haftungs- und digitales Vertragsrecht, Urheberrecht etc., als Querschnittsmaterie), ggf. zusammen mit Kapitalmarktrecht (Kryptoassets etc.) in Forschung und Lehre vertreten soll. Von der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber wird eine Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit, eine Beteiligung am Masterstudiengang LIPIT sowie am Campus-Institut Data Science (CIDAS) erwartet. Vorausgesetzt wird zudem die Bereitschaft, sich auch in der weiteren Forschung auf die digitale Wirtschaft zu fokussieren. Die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber sollte Konzepte zur forschungsorientierten Lehre im Rahmen der Schwerpunktausbildung entwickeln. Erwartet wird auch die Einwerbung von Drittmitteln sowie die Mitarbeit in fakultätsübergreifender Forschung.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bei einer Berufung auf eine Professur können Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt hatten oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.

Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.

Bewerbungen mit einem Lebenslauf, einer Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs einschließlich der Lehrtätigkeit und einem Schriftenverzeichnis werden bis 8. Juli 2024 in einer PDF-Datei erbeten an den Dekan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (dekanat@jura.uni-goettingen.de).

Weitere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Andreas L. Paulus (dekanat@jura.uni-goettingen.de).

Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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