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Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

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Zielgruppe

Wer kann Unterstützung erhalten oder sich beschweren?

Antwort: Das Angebot der Ombudsperson und des Beschwerdemanagements richtet sich an Studierende der Universität Göttingen, Studieninteressierte sowie Absolvent*innen (bis ein Jahr nach Abschluss). Auch Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter*innen der Universität können sich im Rahmen einer kollegialen Beratung an die Ombudsperson wenden. Wenn Sie zu keiner dieser Gruppen gehören, aber nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, versucht die Ombudsperson, Sie an eine geeignete Stelle zu vermitteln.

Kann ich mich auch stellvertretend für eine andere Person beschweren, wenn ich etwas beobachtet/gehört habe?

Antwort: Die Ombudsperson wird in der Regel nur aktiv, wenn die direkt betroffenen Personen das möchten. Dennoch können Sie Vorfälle, die Sie beobachtet haben, selbstverständlich melden und dadurch betroffenen Personen ggf. helfen, indem Sie einen Vorfall bezeugen. Auch eine Beratung durch die Ombudsperson, wie Sie mit dem Beobachteten umgehen können, ist möglich.

Können sich auch Mitarbeiter*innen, Lehrende oder Bürger*innen an die Ombudsperson/Beschwerdestelle wenden?

Antwort: Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter*innen der Universität können sich im Rahmen einer kollegialen Beratung an die Ombudsperson wenden. Bürger*innen, die nicht wissen, an wen sie sich wenden können, versucht die Ombudsperson an eine geeignete Stelle zu vermitteln.

Vorgehen

Wie kann ich mich beschweren?

Antwort: Die Kontaktaufnahme ist telefonisch (0551 39-24334), schriftlich, per E-Mail, sowie über das Kontaktformular auf der Website möglich. Persönliche Beratungsgespräche werden nach Terminvereinbarung angeboten.

Mit welchen Themen kann ich mich an die Ombudsperson wenden?

Antwort: Die Ombudsperson ist für eine Vielzahl von Themen zuständig, darunter Konflikte mit Lehrenden, Ungerechtigkeiten bei Prüfungen und Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Studienbedingungen. Schauen Sie sich das Angebot an.

Was geschieht, wenn ich meine Anregung oder Kritik abgesendet habe?

Antwort: Nach Eingang Ihres Anliegens wird die Ombudsperson den Sachverhalt prüfen, möglicherweise Rückfragen stellen und in Absprache mit Ihnen gegebenenfalls weitere Schritte einleiten, um eine Lösung zu finden. Sie werden über den Fortgang und das Ergebnis informiert. Siehe hierzu das Verfahren.

Muss ich meinen Namen und eine E-Mail-Adresse angeben, wenn ich Anregungen oder Kritik äußern oder mich beraten lassen möchte?

Antwort: Anliegen können auch anonym an die Ombudsperson herangetragen werden, dafür können Sie zum Beispiel das Kontaktformular nutzen. Beachten Sie jedoch, dass Anliegen im Zweifel nicht bearbeitet werden können, wenn es keine Möglichkeit für Rückfragen gibt. Anschuldigungen gegenüber einzelnen Personen können zudem nur bearbeitet werden, wenn Sie sich zumindest der Ombudsperson gegenüber zu erkennen geben.

Wer erfährt, dass ich mich an die Ombudsperson gewendet habe?

Antwort: Die Ombudsperson behandelt alle personenbezogenen Daten und Informationen über Sachverhalte streng vertraulich. Sie nimmt nur in Absprache mit den beteiligten Studierenden, die sich bei ihr melden, Kontakt zu anderen Beteiligten bzw. Verantwortlichen innerhalb der Universität auf. Wenn die Bearbeitung des Sachverhalts es nicht zwingend erfordert, werden auch dabei keine personenbezogenen Daten weitergegeben.

Wie lange dauert es, bis ich mit einem Ergebnis rechnen kann?

Antwort: Die Ombudsperson bearbeitet alle Anliegen so schnell wie möglich. Je nach Sachverhalt sind jedoch Recherchen und viele Gespräche erforderlich, bevor ein Ergebnis feststeht. Wie lange die Bearbeitung Ihres Anliegens voraussichtlich dauert, besprechen Sie am besten direkt mit der Ombudsperson.

Sollte ich mir Sorgen machen, dass ich schlechter bewertet werde, wenn ich mich über eine Lehrperson beschwere?

Antwort: Wenn Sie Kritik äußern möchten oder eine Lösung in einem Konflikt mit einer Lehrperson suchen, können Sie sich zunächst unabhängig und vertraulich von der Ombudsperson beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Konsequenzen damit verbunden sein können. Dass Lehrpersonen aufgrund eines Konflikts schlechter bewerten, sollte nicht vorkommen; sollte im Einzelfall dennoch der Verdacht aufkommen, wird die Ombudsperson Sie gerne unterstützen, um den Sachverhalt aufzuklären und eine faire Bewertung zu erhalten.

Alternative Anlaufstellen und rechtliche Rahmenbedingungen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich nicht an die Ombudsperson wenden möchte? An wen kann ich mich wenden, wenn die Ombudsperson nicht zuständig ist?

Antwort: Alle Fakultäten und die ZEWIL haben Ansprechpersonen für Beschwerden benannt, an die Sie sich wenden können. Außerdem bieten der AStA sowie verschiedene spezialisierte Beratungsstellen der Universität und des Studentenwerks Unterstützung an.

Eine Übersicht finden Sie hier. Wenn Sie nicht wissen, welche Stelle Ihnen am besten weiterhelfen kann, unterstützt Sie die Ombudsperson auch gerne bei der Auswahl.

Wo finde ich rechtliche Rahmenbedingungen?

Antwort: Die Aufgabe und das Vorgehen der Ombudsperson und des Beschwerdemanagements sind in § 24 der Ordnung über das Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre und die Evaluation der Lehre (QMO-SL) und im Qualitätsmanagementhandbuch der Universität beschrieben. Die wichtigsten fallbezogenen Regelungen finden Sie im Niedersächsischen Hochschulgesetz, der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität Göttingen, in den Prüfungs- und Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge, der Immatrikulationsordnung, verschiedenen Zulassungsordnungen und vielen weiteren Rechtstexten. Sollten Sie unsicher sein, wo Sie eine Information finden, oder wie die Informationen zu verstehen sind, fragen Sie gerne bei der Ombudsperson nach.

Gründe Kritik zu äußern

Inwiefern nützt es mir etwas, wenn ich Kritik äußere?

Antwort: Durch das Äußern von Kritik tragen Sie zur Verbesserung der Lern- und Studienbedingungen bei. Ihre Rückmeldung gibt der Universität die Möglichkeit, Missstände zu erkennen und positive Veränderungen anzustoßen. Im Falle eines individuellen Konflikts, versucht die Ombudsperson außerdem zu vermitteln, um auch für Sie persönlich eine Lösung zu finden.

Welche Möglichkeiten hat die Ombudsperson, um mich zu unterstützen?

Antwort: Die Ombudsperson kann Sie zunächst beraten, wie Sie eine Situation einordnen können und welche Möglichkeiten Sie haben. Sie kann außerdem mit Beteiligten/Verantwortlichen Kontakt aufnehmen und im Zuge einer Vermittlung versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, kann sie das für Studium und Lehre zuständige Präsidiumsmitglied um eine finale Entscheidung bitten.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis meines Anliegens nicht zufrieden bin?

Antwort: Zunächst wäre eine Rückmeldung an die Ombudsperson hilfreich, damit diese ggf. weitere Schritte einleiten kann. Die Möglichkeiten, innerhalb der Universität zu einer Lösung zu kommen, sind ausgeschöpft, wenn die Ombudsperson keine weitere Möglichkeit mehr anbieten kann oder das Präsidium bereits entschieden hat, dass das Anliegen nicht gelöst werden kann. Sollten Sie sich nicht hinreichend von der Ombudsperson unterstützt fühlen, können Sie sich auch an die Leitung des Qualitätsmanagements in der Abteilung Studium und Lehre wenden, die der Ombudsperson übergeordnet ist.


Interesse geweckt? Schauen Sie sich das weitere Verfahren, Angebot oder auch die Startseite der Ombudsperson und des Beschwerdemanagements an. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie bei einer Kontaktaufnahme erwarten können und vieles mehr.

Haben Sie weitere Fragen oder ein Anliegen? Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.