W2-Professur mit Tenure-Track nach W3 für Materialphysik
Einrichtung: Fakultät für Physik, Institut für Materialphysik
Veröffentlichungsdatum: 10.04.2025
Bewerbungsende: 25.05.2025
W2-Professur mit Tenure-Track nach W3 für Materialphysik (w/m/d)
Die Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Die Überleitung in eine Lebenszeitprofessur ohne Ausschreibung (W3) erfolgt nach einer positiven Evaluation.
Gesucht wird eine teamfähige und engagierte Persönlichkeit, die ausgezeichnete Forschung und Lehre betreibt und über ein hohes Potenzial für bahnbrechende Ergebnisse in international sichtbaren Projekten verfügt. Eine angemessene Beteiligung an der Durchführung und der Weiterentwicklung der grundständigen und forschungsorientierten Lehre in der Physik und der Graduiertenausbildung wird erwartet.
Die/der Kandidat*in soll sich an im Aufbau befindlicher Verbundforschung beteiligen und muss in der Forschung und Lehre das Gebiet der experimentellen Materialphysik vertreten.
Mögliche wissenschaftliche Schwerpunkte sollen unter anderem auf folgenden Gebieten liegen:
- Thermodynamik und Kinetik von neuartigen Materialen, deren makroskopische Eigenschaften durch Quantenphänomene bestimmt sind wie z.B. stark korrelierte Materialien, hybride Materialien, Materialien mit nichttrivialer Topologie, 2D-Materialien.
- Untersuchung aktueller Fragestellungen der Materialphysik, idealerweise mit Bezug zu Nichtgleichgewichtsprozessen, metastabilen Zuständen oder Energieumwandlung.
- Untersuchung von Struktur-Eigenschafts-Beziehungen neuartiger Materialien mit hochauflösenden Mikroskopiemethoden.
Dabei soll der Schwerpunkt der Forschung idealerweise zu bestehenden Forschungsvorhaben komplementär sein. Der Göttingen Campus bietet mit mehreren bestehenden und geplanten Verbundinitiativen ein vielfältiges und anregendes Forschungsumfeld.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bei einer Berufung auf eine Professur können Juniorprofessor*innen sowie sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt hatten oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.
Bewerbungen von Wissenschaftler*innen aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.
Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen, einem Publikationsverzeichnis, einer Übersicht der bisherigen Lehrtätigkeit, einer kurzen Forschungsperspektive und einer Einordnung Ihrer Forschung in das wissenschaftliche Umfeld der Festkörper- und Materialphysik an der Universität Göttingen, sowie einer Liste der eingeworbenen Drittmittel richten Sie bitte bis zum 25. Mai 2025 an die Dekanin der Fakultät für Physik, Prof. Dr. Sarah Köster. Bitte reichen Sie Ihre Dokumente ausschließlich über das elektronische Bewerbungsportal ein.
Nähere Auskünfte erteilt gern Prof. Dr. Thomas Weitz, I. Physikalisches Institut (thomas.weitz@uni-goettingen.de).
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).