In publica commoda

Wie funktioniert das Ombudssystem?

Wenn Sie Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis haben, von einem Konflikt mit Bezug zur guten wissenschaftlichen Praxis betroffen sind oder Sie einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten haben, können Sie sich für eine vertrauliche Erstberatung an die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis wenden. Sie entscheiden, ob die Beratung telefonisch, via Videokonferenz oder persönlich stattfindet. Im Rahmen der Erstberatung geht es darum, Ihr Anliegen zu klären und gemeinsam mit Ihnen zu überlegen, ob und welche Form der Unterstützung Sie ggf. benötigen (z.B. Hinzuziehung einer Ombudsperson für ein Vermittlungsgespräch). Ohne ihre explizite Zustimmung unternimmt die Ombudsstelle keine Schritte. Die Grundlage für die Ombudsarbeit bildet die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Unter den folgenden Links können Sie sich über das Ombudsystem und seine Ansprechpersonen an der Universität Göttingen bzw. dem Göttingen Campus informieren.

Lokale Ombudsgremien

  • Ombudspersonen/Ombudsgremium der Universität
  • Ombudspersonen/Ombudsgremium der Universitätsmedizin
  • Ombudspersonen des Göttingen Campus
  • Gemeinsame Untersuchungskommission der Universität Göttingen

  • Wie funktioniert das Ombudssystem der Universität Göttingen?
  • Das Ombudsverfahren im Überblick
  • FAQ
  • Jahresberichte der Ombudsstelle
  • Fälle aus dem Ombudsgremium

  • In diesem englischsprachige Video-Clip erfahren Sie, wie das Ombudssystem funktioniert:


    Überregionale Ombudsgremien
  • Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland (OWID)
  • DFG-Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis (2023)
  • Elektronisches Hinweissystem der DFG
  • Ombudsgremium der Deutschen Gesellschaft für Psychologie

  • Netzwerke im Bereich der Ombudsarbeit
  • Netzwerk der Ombudsstellen in der Wissenschaft
  • Ombudswesen an niedersächsischen Universitäten und Hochschulen