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W3-Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht


Einrichtung: Juristische Fakultät, Institut für Öffentliches Recht
Veröffentlichungsdatum: 26.03.2026
Bewerbungsende: 26.04.2026


An der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist am Institut für Öffentliches Recht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BesGr. W3 NBesO) zu besetzen:

W3-Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht (w/m/d)

Wir suchen eine engagierte und teamorientierte Persönlichkeit, die das Fach in Forschung und Lehre in seiner gesamten Breite vertreten wird. Voraussetzungen für die Einstellung sind eine bereits sichtbare Spezialisierung im Besonderen Verwaltungsrecht (etwa Datenschutzrecht, Europäisches und Internationales Verwaltungsrecht, Gesundheitsrecht, Migrationsrecht, Umweltrecht) und die Passung in eine der profilbildenden thematischen Fokussierungen der Fakultät: „Recht und soziale Konflikte“, „Ordnungen wirtschaftlicher Dynamik“, „Legitimation und Legitimität öffentlicher Gewalt“ und „Organisation und Recht“. Die Universität legt Wert auf forschungsorientierte Lehre.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bei einer Berufung auf eine Professur können Juniorprofessor*innen sowie sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt hatten oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.

Bewerbungen von Wissenschaftler*innen aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 26. April 2026 an den Dekan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich über das Berufungsportal ein.

Weitere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas L. Paulus (dekanat@jura.uni-goettingen.de).

Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).