Forschung


Ambulante, teilstationäre und gemeindenahe Versorgung in der Forensik – Bedarf und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten
In der Allgemeinpsychiatrie setzt man neben der Unterbringung in geschlossenen psychiatrischen Kliniken schon seit Langem auch auf eine ambulante beziehungsweise teilstationäre sowie eine gemeindenahe Versorgung. Demgegenüber wird in der forensischen Psychiatrie noch immer an einer zentralisierten Unterbringung in geschlossenen und teils hochgesicherten Einrichtungen festgehalten. Durch lange Unterbringungsdauern und teils erhebliche Überbelegungen gerät die Forensik dabei zusehends unter Druck. Das Projekt erkundet auch deswegen die Möglichkeiten einer weiteren Angleichung der forensischen Versorgung an die Allgemeinpsychiatrie. Mithilfe von Experteninterviews wird in einem ersten Schritt eine Bedarfsanalyse durchgeführt. In einem zweiten Schritt wird das Projekt rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten beleuchten und dabei insbesondere der Frage nachgehen, ob die Einführung offener und gemeindenaher Behandlungskonzepte mit den geltenden maßregelrechtlichen Bestimmungen vereinbar wäre oder sich ein gesetzlicher Reformbedarf ergibt.
Ansprechpartner: Alexander Baur und Larissa Landwehr


Erfahrungen, beruflicher Alltag und Sicherheit in der Bewährungshilfe (EbASiB). Eine kriminologische Studie unter Bewährungshelfer:innen
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 20.06.2023 erneut die Bedeutung eines am Stand der Wissenschaft ausgerichteten Resozialisierungskonzepts hervorgehoben. Es ist Sorge dafür zu tragen, dass die Zwecke der strafrechtlichen Sanktionen und insbesondere die Wiedereingliederung von Straftäter:innen mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln gesichert sind. Der Bewährungshilfe kommt an dieser Stelle eine zentrale Rolle zu.
Die Befragung wird in Kooperation mit dem DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. durchgeführt.
Ansprechpartner: Alexander Baur und Elena Schaffeld


Evaluation des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOG)
Das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz (HmbResOG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es bildet einen verbindlichen und ressortübergreifenden Handlungsrahmen für die Strukturierung des Übergangsmanagements bei zu entlassenden Inhaftierten. Kern ist dabei die Verzahnung der Resozialisierungsmaßnahmen des Justizvollzugs mit den Unterstützungsangeboten der Straffälligenhilfe. Die Verbindung der stationären und der sich daran anschließenden ambulanten Unterstützung soll die Bedingungen zur Wiedereingliederung von entlassenden Inhaftierten in die Gesellschaft verbessern und so die im Hinblick auf die Resozialisierung als besonders kritisch empfundenen ersten sechs Monate nach Haftentlassung überbrücken. Zugleich verbindet das Gesetz den zentralen Resozialisierungsauftrag mit den Themen der Opferhilfe und Prävention. Die Evaluation erfolgt im Auftrag der Hamburger Justiz- und Sozialbehörde und wird begleitet von dem Referat für Jugendschutz und Straffälligenhilfe der Sozialbehörde, dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe sowie dem Kriminologischen Dienst der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Ziel ist es, dass am Ende der Projektlaufzeit aus der Zusammenschau rechtsdogmatischer und rechtstatsächlicher Forschungsergebnisse mögliche rechtspolitische Schlussfolgerungen gezogen und etwaige rechtliche oder tatsächliche Optimierungsbedarfe aufgezeigt werden.
Ansprechpartner: Alexander Baur und Sarah König


„Prävention und Bewältigung von Korruption im internationalen Konzern"
Weltweit existiert eine Vielzahl verschiedener und teils parallel anwendbarer Anti-Korruptionsvorgaben. Das Projekt soll diese erfassen und mittels eines rechtsnormativen und rechtstatsächlichen Forschungsansatzes die Möglichkeiten und Grenzen einer rechtspolitischen Harmonisierung ausloten. Daneben soll das Projekt Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden einen Fahrplan an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe sie den Herausforderungen unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben möglichst sinnvoll begegnen können. Das Projekt verfolgt einen interdisziplinären Ansatz und beleuchtet das Problemfeld aus gesellschafts- und strafrechtlicher sowie kriminologischer Perspektive. Projektverantwortlich sind die Universitäten Augsburg (Prof. Dr. Dr. Michael Kubiciel), Bonn (Prof. Dr. Jens Koch und Dr. Philipp Maximilian Holle) und Hamburg/Göttingen (Prof. Dr. Alexander Baur). Laufzeit: Mai 2020 bis Dezember 2022; gefördert vom KBA-NotSys Integrity Fund/Schweiz.
Ansprechpartner: Alexander Baur

Die (Re-)Integration von Haftentlassenen in den Arbeitsmarkt
Da die (Re-)Integration von Haftentlassenen in den Arbeitsmarkt als wichtige Voraussetzung für die künftige Legalbewährung gilt, ist die Entwicklung berufsqualifizierender Fähigkeiten integraler Bestandteil des auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzugskonzepts. Aufgrund niedriger Beschäftigungsquoten und hohen Rückfallraten im direkten Anschluss an die Entlassung gewinnt das Übergangsmanagement nun an Bedeutung im kriminologischen Diskurs. Es besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. Ziel dieses Dissertationsvorhabens ist daher die Erarbeitung eines zweistufigen Konzepts, das die Reintegration in den Arbeitsmarkt durch Innovationen in der Gefangenenarbeit und im Übergangsmanagement bestmöglich fördert.

The (re-)integration of prisoners in the labour market
Since the (re-)integration of prisoners into the labour market is an important prequisite for future law-abiding behaviour, the development of vocational skills is an essential part of the rehabilitation-oriented prison concept. Due to low employment rates and high recidivism rates after release from prison, transition management is gaining importance in the criminological discourse. There is a considerable need for improvement. Therefore, the objective of this PhD project is the elaboration of a two-stage concept which promotes the reintegration in the labour market optimally through innovations in prison labour and transition management.

Ansprechpartnerin: Julia Biastoch