Fragen zur Master-Arbeit an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Übersicht Fragen:
- Wann kann ich mit der Masterarbeit beginnen?
- Wie finde ich eine Betreuerin/ einen Betreuer für die Masterarbeit?
- Wann muss ich mein Thema beim Prüfungsamt anmelden?
- Wie lange habe ich Zeit, um die Masterarbeit zu verfassen?
- Besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Bearbeitungszeit?
- Kann die Masterarbeit im Ausland geschrieben werden?
- Kann die Masterarbeit auf Englisch geschrieben werden?
Übersicht Antworten:
Frage: Wann kann ich mit der Masterarbeit beginnen?
Antwort: Die Regelungen zum Beginn der Masterarbeit entnehmen Sie bitte der Rahmenprüfungs- und -studienordnung für Master-Studiengänge sowie der Prüfungs- und Studienordnung des jeweiligen Master-Studiengangs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung.
Weiterführende Links:
- Prüfungsordnungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
- Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung
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Frage: Wie finde ich eine Betreuerin/ einen Betreuer für die Masterarbeit?
Antwort: Sie können eine Betreuerin/ einen Betreuer für die Masterarbeit durch die Suche auf den Webseiten der einzelnen Einrichtungen nach für Sie interessanten Themen oder nach direkter Rücksprache mit der jeweiligen Professorin/ dem jeweiligen Professor aus dem gewünschten Fachbereich finden.
Frage: Wann muss ich mein Thema beim Prüfungsamt anmelden?
Antwort: Die Kalenderwoche, in der die Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsamt erfolgt, wird mit der Betreuerin/ dem Betreuer festgelegt. Die Anmeldung des Themas beim Prüfungsamt erfolgt durch die Betreuerin/ den Betreuer.
Frage: Wie lange habe ich Zeit, um die Masterarbeit zu verfassen?
Antwort: Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt je nach Studiengang 17 bis 20 Wochen. Vor Beginn der Arbeit findet ein Gespräch mit der Betreuerin/ dem Betreuer statt, so dass eine thematische Ausrichtung vorab bekannt ist. Das genaue Thema erhalten Sie mit dem Beginn der Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt. Die Einhaltung der Bearbeitungsfrist ist unbedingt erforderlich.
Frage: Besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Bearbeitungszeit?
Antwort: Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann nur über drei Wochen gewährt werden und ist bei Krankheit durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Sachliche Gründe zur Verlängerung werden von der Betreuerin/ dem Betreuer bescheinigt.
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Frage: Kann die Masterarbeit im Ausland geschrieben werden?
Antwort: Die Masterarbeit kann im Ausland geschrieben werden, jedoch muss sie an der Universität Göttingen angemeldet werden und von einer Professorin/ einem Professor der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät betreut werden.
Frage: Kann die Masterarbeit auf Englisch geschrieben werden?
Antwort: Abschlussarbeiten werden normalerweise in deutscher Sprache verfasst, außer die betreuende Professorin/ der betreuende Professor erlaubt, die Arbeit in einer anderen Sprache zu schreiben. Im englischsprachigen Masterstudiengang in Development Economics wird die Masterarbeit in englischer Sprache geschrieben.
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