Informationen zum Nachteilsausgleich an der Fakultät für Agrarwissenschaften

Anträge auf Nachteilsausgleich richten Sie bitte für die Prüfungen eines Wintersemesters bis spätestens 30. November und für die Prüfungen eines Sommersemester bis spätestens 31. Mai an die Prüfungskommission der Fakultät für Agrarwissenschaften, Büsgenweg 5, 37077 Göttingen, paagrar@uni-goettingen.de.

Dem Antrag fügen Sie bitte ein fachärztliches Gutachten bei, aus dem eine chronische Erkrankung oder Behinderung hervorgeht. Weiterhin wird ein Antrag benötigt, aus dem hervorgeht, für welche Prüfungen des jeweiligen Semesters der Nachteilsausgleich beantragt wird und in welcher Form der Nachteilsausgleich gewährt werden soll.

Sobald Ihnen die Zustimmung der Prüfungskommission zum Nachteilsausgleich vorliegt, setzten Sie sich innerhalb von 7 Tagen direkt mit den modulbeauftragten Professoren in Verbindung, um die logistischen Details hinsichtlich des Nachteilsausgleiches abzustimmen.

Benötigen Sie vor der Beantragung eines Nachteilsausgleiches Beratung, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Kalkau, Tel. 0551 399649 oder akalkau@uni-goettingen.de.


Beschluss der Prüfungskommission vom 01. Februar 2018