Qualitätssicherung für die Promotionen
Die Zusammenarbeit von Fakultäten und GGG bei der Verbesserung und Qualitätssicherung der Promotionen in den Gesellschaftswissenschaften war nicht hinreichend geklärt und für alle Beteiligten transparent.
Dies beinhaltet die Festigung des Qualitätssicherungssystems für die Promotion in den Gesellschaftswissenschaften: Der Mindeststandard der Qualitätssicherung in allen fünf Mitgliedsfakultäten umfasst den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, die Bildung eines Betreuungsausschusses sowie ein mindestens jährlicher Austausch von Betreuungsausschuss und Promovierendem/r. Die GGG ergänzt die vorhandenen Qualitätssicherungsinstrumente der Fakultäten, indem sie von am Promotionsprozess Mitwirkenden beteiligt wird, sofern interne Maßnahmen als nicht mehr ausreichend erscheinen. Die Qualitätssicherung geschieht in enger Verbindung mit den Vertrauensleuten und dem Ombudsgremium.