Erich Carl Raddatz Stiftung

Der Stifter

In seinem Testament vom 27.06.2008 setzte der Agrarwissenschaftler Herr Dr. Erich Carl Raddatz (geboren am 09.10.1924; gestorben am 09.11.2010) die Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen zur Alleinerbin seines Vermögens ein, mit der Auflage, das Vermögen als nichtrechtsfähige Stiftung (Treuhandstiftung) mit der Bezeichnung „Erich Carl Raddatz Stiftung“ zu verwalten.


Stiftungszweck

Gemäß § 2 der Satzung.

(1) Der Zweck der Stiftung ist es, die Pflege und die Entwicklung der Wissenschaften an der Universität Göttingen unmittelbar zu fördern und zu unterstützen, vorzugsweise in den Bereichen der Biowissenschaften oder der Theologie, insbesondere im Rahmen interdisziplinärer Projekte.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Gewährung von Stipendien an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Georg-August-Universität Göttingen zu den unter Abs. 1 genannten Themen Forschungsleistungen erbringen,
  • die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Studierenden bei der Durchführung von Forschungsarbeiten,
  • die Dokumentation, Sammlung und Archivierung wissenschaftlicher Arbeiten und Werke.



Kuratorium und Beschlussfassung

Das Kuratorium besteht aus drei Mitgliedern. Geborene Mitglieder sind die von dem Stifter benannten Personen sowie ein Mitglied des Vorstandes des Stiftungsträgers, als Vertreter des Treuhänders.
Derzeit setzt sich das Kuratorium wie folgt zusammen:

  • Frau Dr. Valérie Schüller (hauptamtliche Vizepräsidentin für Finanzen und Personal der Universität Göttingen – Mitglied kraft Amt)
  • Herr Prof. Dr. Ernst Schaumann (geborenes Mitglied)
  • Herr Pastor i.R. Klaus Dettke


Gemäß Satzung beschließt das Kuratorium über die Verwendung der Stiftungsmittel. Beschlüsse des Kuratoriums werden in der Regel auf Sitzungen gefasst, welche mindestens einmal jährlich stattfinden. Wenn kein Mitglied des Kuratoriums widerspricht, können Beschlüsse im schriftlichen oder fernmündlichen Umlaufverfahren oder per E-Mail gefasst werden. Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


Antragstellung

Anträge bei der Erich Carl Raddatz Stiftung können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Göttingen stellen, deren Forschung dem Stiftungszweck dient. Die Stiftung unterstützt Forschungsarbeiten sowie die Dokumentation, Sammlung und Archivierung wissenschaftlicher Arbeiten und Werke.
Mit dem geplanten Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Die Anträge sind formlos einzureichen und sollten nicht länger als drei Seiten sein.