Was fördert die Stiftung heute?
Allein in den vergangenen zwölf Jahren gingen knapp 600 Förderanträge bei der Stiftung Privaten Rechts ein. In dieser Zeit bewilligte der Stiftungsvorstand unter dem Vorsitz des hauptberuflichen Vizepräsidenten mehr als 2,7 Millionen Euro. Bei den Bewilligungen aus der Dr. Berliner Dr. Ungewitter-Stiftung werden – als Sonderfall – die Vorschläge aus den Fakultäten für Physik und Mathematik herangezogen. Die Förderung reicht von Zuschüssen für Forschungsreisen, Auszeichnungen und Stipendien für Studierende und Promovenden bis zur Unterstützung von Präsentationen in den Sammlungen und Museen der Universität. Heute konzentriert sich die Ausschüttung der Gelder vor allem darauf, für Projektanträge von Verbundprojekten eine Anschubfinanzierung zu gewähren. Für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten werden Gelder für Hilfskräfte oder Lehraufträge bewilligt, um den Wissenschaftlern »den Rücken« für die Antragsstellung frei zu halten.
Auch wenn die Gelder nun »aus einem Topf« kommen, erfährt der Empfänger weiterhin, aus welcher Quelle diese Fördermittel stammen. Wenn der Universität Göttingen zukünftig Nachlässe oder Stiftungen übergeben werden, wird die Stiftung der Georg-August-
Universität Göttingen – Stiftung Privaten Rechts diese Mittel im Sinne der Stifter verwalten und einsetzen.
Förderbeispiele aus den letzten Jahren erfragen Sie bitte bei Frau Silvia Müller.