In publica commoda

Spenden: Sie tun Gutes und wir reden

"Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie eine Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung können insgesamt bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden."
(Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen)


Als Spender haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Projekte der Georg-August-Universität zu unterstützen und einen engen Kontakt mit der Hochschule zu pflegen. Auf Wunsch nennen wir Sie als Spender, sodass Ihr Engagement öffentliche Anerkennung findet. Spenden sind in der Regel altruistische Geld- oder Sachzuwendungen, die nicht an eine Gegenleistung der Universität Göttingen gebunden sind. Versieht der Spender jedoch sein Spende mit einer Auflage oder einer konkreten Zewckbestimmung, so ist dieser durch die Universität nachzukommen. Somit ist eine Spende auch keine steuerpflichtige Leistung, sondern kann vom Zuwender von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür stellen Ihnen selbstverständlich gerne eine Spendenbescheinigung aus.