§ 7 Studiendauer
(1) Das Promotionsstudium im Promotionsstudiengang „Promotionsstudiengang für Agrarwissenschaften in Göttingen (PAG)“ erstreckt sich in der Regel über maximal 6 Semester. Es umfasst insgesamt 180 Anrechnungspunkte (1 Anrechnungspunkt = 30 Stunden workload).
(2) Die Anfertigung der Dissertation soll in der Regel nicht länger als 105 Wochen dauern. Wird dieser Zeitraum überschritten, sind sowohl die Betreuerin oder der Betreuer als auch die Doktorandin oder der Doktorand der Dekanin oder dem Dekan gegenüber berichtspflichtig, wenn dies von einer der genannten Personen verlangt wird. Auf Antrag an die Studienkommission (s. § 4 der Prüfungsordnung) kann die Frist in begründeten Ausnahmefällen bis zu zweimal um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden. Die Regelstudienzeit endet für den Promotionsstudiengang nach spätestens vier Jahren.